Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Dienstag, 11. Januar 2011

Münchener Abkommen

am 29. Sept. 1938 in München von Artur Neville Chamberlain, Edouard Daladier, Adolf Hitler und Benito Mussolini unterzeichneter Vertrag, der Deutschland zur Okkupation tschechoslowakischer Grenzgebiete in Böhmen und Mähren, des sogenannten Sudetengebietes, in der Zeit vom 1. – 10. Oktober 1938 ermächtigte. Im Zusammenhang mit dem Münchener Abkommen erpresste die reaktionäre polnische Regierung die am 1. Oktober 1938 erfolgte Abtrennung des Teschener Gebietes und zweier kleinerer Grenzstreifen in der Slowakei. Der Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 ermöglichte Horthy-Ungarn die Okkupation der Südslowakei. Insgesamt verlor die Tschechoslowakei ein Gebiet von 40929 km² mit 5.017.356 Einwohnern – davon 1,25 Millionen Tschechen und Slowaken-, 33 Prozent aller Betriebe, viele strategische Verbindungen sowie den gesamten Grenzbefestigungsgürtel und wurde damit von Hitlerdeutschland völlig abhängig. Unter dem erpresserischen Druck Hitlers verrieten die Westmächte im Zuge ihrer „Befriedungspolitik“ den tschechoslowakischen Verbündeten, um die faschistische Aggression gegen die UdSSR zu lenken. Die Westmächte lehnten jede verbindliche Garantie der Grenzen der Tschechoslowakei ab. Allein die Regierung der UdSSR stand zu ihren Bündnisverpflichtungen und mobilisierte Teile ihrer Armee für den Bündnisfall. Doch die reaktionäre tschechische Regierung fürchtete einen Krieg an der Seite der UdSSR, lehnte das Hilfsangebot ab und nahm das Münchener Diktat unter Verfassungsbruch an.
Dadurch wurde dem kampfbereiten tschechoslowakischen Volk, an dessen Seite sich auch deutsche Antifaschisten stellten, die Waffen aus der Hand geschlagen. Das Münchener Abkommen ermunterte den deutschen Imperialismus zu weiteren Aggressionen und ebnete ihm den Weg zum zweiten Weltkrieg. Das Münchener Abkommen kam unter gröbster Verletzung der Prinzipien internationalen Rechts zustande und war daher von Anfang an völkerrechtlich ungültig.
Aus diesem Grund forderten die sozialistischen Staaten, dieses Schandabkommen für null und nichtig zu erklären, und zwar von Anfang an. Während sich die Deutsche Demokratische Republik bereits in einem ihrer ersten außenpolitischen Akte, der Gemeinsamen Deklaration der Regierungen der CSR und der DDR vom 23. Juli 1950, eindeutig vom Münchener Abkommen distanzierte und es als völkerrechtswidrig und ungültig erklärte, widersetzte sich die BRD jahrelang dieser Forderung. In einer Reihe von offiziellen Erklärungen, namentlich anlässlich des 20. und des 25. Jahrestages der Unterzeichung des Münchener Abkommens, hat die Regierung der DDR diesen Standpunkt bekräftigt und erklärt, dass sie das Abkommen als von Anfang an für null und nichtig betrachtet. Der unermüdliche Kampf vor allem der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten sowie demokratischer Kräfte in der BRD für die Schaffung von Grundvoraussetzungen zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit, haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Regierung der BRD im Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 11. Dezember 1973 den Feststellungen zu gestimmt hat, dass das Münchener Abkommen „der Tschechoslowakischen Regierung durch das nationalsozialistische Regime unter Androhung von Gewallt aufgezwungen wurde“ und das es nichtig betrachtet wird.

Aus: Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag Berlin 1983, Seite 721/22.