Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Mittwoch, 7. April 2010

Individuum

 Individuum (wörtlich: das Unteilbare): 1.) ein einmaliges, qualitativ bestimmtes Einzelwesen; bezeichnet in der Regel den Einzelmenschen. Der Mensch als Individuum ist einmalig, er existiert räumlich und zeitlich begrenzt als eine spezifische Gesamtheit sozialer und biologischer Eigenschaften. Das menschliche Individuum ist kein isoliertes Einzelwesen, sondern lebt in und mit der Gesellschaft, deren ökonomische, politische und ideologische Verhältnisse auch seine Lebens-, Denk- und Verhaltensweise letztlich prägt. Das Individuum handelt nach eigenen Zwecken, Interessen und Bedürfnissen und geht dabei ökonomische, politische und geistige Beziehungen ein. Innerhalb dieser sozialen Beziehungen bildet es im individuellen Leben eine relativ eigenständige Art und Weise des Denkens, Fühlens, Handelns der Aneignung der Wirklichkeit aus, durch die es sich als Individualität zur Geltung bringt.
2.) in der modernen Logik wird jedes Objekt Individuum genannt, das Eigenschaften besitzt und in Beziehungen zu anderen Objekten steht. Die logischen Ausdrücke, Aussagen usw. beziehen sich auf Individuumsbereiche, die durch eine Klasse von Individuen gebildet werden. So bezieht sich der Begriff z. B. auf eine Klasse von Individuen. (Individualismus, Persönlichkeit)
Entnommen: „Kleines politische Wörterbuch“ sechste Auflage, Dietz Verlag Berlin 1986, Seite 394.

Freitag, 2. April 2010

Gewaltenteilung:

Gewaltenteilung: die von Montesquieu in seinem Werk „Der Geist der Gesetze“ (1748) entwickelte Lehre von der Teilung der Staatsgewalt in drei unabhängig voneinander wirkende Gewalten, die sich wechselseitig kontrollieren sollten: in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung). Eine Gewalltenteilung in diesem Sinne hat es in der Geschichte nie gegeben, sie ist eine Fiktion. Montesquieus Lehre bezweckte die Einschränkung der Macht der absoluten Monarchie in Frankreich; sie war gleichsam ein Kompromissvorschlag an den absoluten Monarchen, der aufstrebenden Bourgeoisie die Gesetzgebung zu überlassen, während König und Feudaladel die anderen beiden „Gewallten“ behalten sollten. Damit sollte die Bourgeoisie ökonomische und politische Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Als Organisationsprinzip des bürgerlichen Staates soll die Gewalltenteilung die Illusion erwecken, dass der bürgerliche Staat die Rechte aller Bürger sichere und klassenindifferent sei. Die Gewalltenteilung hebt indes die kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung der Werktätigen nicht auf. Durch sie wird die Klassenherrschaft der Bourgeoisie und die fortschreitende Unterordnung des Parlaments und der Rechtssprechung unter die Exekutive, die sich unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus rasch vollzieht, lediglich verschleiert. Der sozialistische Staat kennt keine Gewalltenteilung; die Volkssouveränität schließt die Exekutive und Jurisdiktion ein.  
Aus: Kleines politisches Wörterbuch, sechste Auflage, Dietz Verlag Berlin 1986 Seite: 339/40