Wer in einer Situation, in einer politischen Auseinandersetzung einen
Rechtsanwalt bemüht, propagiert damit eigentlich nur seine Unfähigkeit eine
solche Auseinandersetzung selbst zu führen und/oder bestätigt die Richtigkeit
der kritisierten Aussagen!
Heute erhielt ich ein Schreiben vom
Rechtsanwalt der CDU Quedlinburg im Zusammenhang mit einem Beitrag
in diesem Blog. Der Beitrag wurde bis 20.09.2013 um 15:30Uhr insgesamt 38 x
gelesen. Also nicht all zu oft. Ohnehin wird nicht all zu oft auf diesen Blog
zugegriffen, im Gegensatz zu meinem ursprünglichen Blog, welcher schon mal auf
700 – 1000 Zugriffe am Tag verweisen konnte, hat es dieser bis jetzt gerade
einmal auf 30 – 100 Zugriffe pro Tag gebracht.
Also vom Rechtsanwalt der CDU erhielt ich ein
Schreiben mit Anlagen, in den Anlagen fand sich eine Vollmacht, eine Kostennote
und eine Unterlassungserklärung, Beweise für die Falschheit meiner Aussagen
hingegen nicht.
So heißt es im Schreiben:
„CDU Stadtverband ./. Loch
Sehr geehrter Herr
Loch,
in obiger
Angelegenheit zeigen wir mittels der im Original anliegenden Vollmacht, die
Vertretung des CDU Stadtverbandes Quedlinburg, vertreten durch den Vorstand,
dieser vertreten durch den Vorsitzenden Frank Ruch, Breite Straße 37, 06484
Quedlinburg, an.
Unser Mandant hat
uns beauftragt, seine Ansprüche Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit dem von
Ihnen betriebenen Blog kucaf.blogspot.de „Was so bewegt II!" wahrzunehmen.
Unter dem genannten
Blog „Was so bewegt II!" haben Sie einen Eintrag unter dem 27.08.2013
unter der Überschrift (Wahl-) Kampfblatt der CDU einen Passus verfasst, der
geeignet ist, unserem Mandanten ganz im allgemeinen verächtlich zu machen.“
Dem Mandanten, also
die CDU „ganz im allgemeinen verächtlich zu machen“, wird mir vorgeworfen, dabei
habe ich mich nur mit einen Text auseinandergesetzt und das auf Grund eigener
Erfahrungen und eigenen Wissens. (Wobei das „verächtlich zu machen“ schafft die
CDU mittels ihrer Politik und deren Folgen allein und viel besser, als es außen
stehende könnten, ich habe maximal den Spiegel vorgehalten, was erschreckend
genug sein kann.) Aber weiter im Text:
„Sie haben ferner
Auszüge aus der von unserem Mandanten herausgegebenen Zeitung „Stadtbote der
CDU" abgebildet, wozu Sie keinerlei Genehmigung des Rechteinhabers, sprich
unseres Mandanten hatten.“
Ja ich habe etwas
aus dem „Stadtboten der CDU“ abgebildet, dieses aber nur, um dem Leser aus Verständigungsgründen
den gegenständlichen Text zugänglich zu machen. Außerdem hatte die CDU von mir
auch keine Genehmigung ihren Stadtboten in meinen Briefkasten zu deponieren. In
diesem Zusammenhang sollte sich nicht nur der Herr Rechtsanwalt fragen, warum
Werbung für Parteien verteilt wird und um etwas anderes als eine Werbeschrift für
die Ansichten der CDU handelt es sich bei besagten Stadtboten nicht! Des weiteren
kann ins Bewusstsein gerückt werden, das es auch Reaktionen auf diese
Werbung geben kann. Als etwas anderes ist mein Beitrag nicht gedacht und auch
nicht zu sehen.“
„Wir haben Sie
daher aufzufordern,“ heißt es dann
weiter, „die Abbildung des
Stadtbotens einschließlich der Innenseiten zu entfernen.“
Das ist doch mal
was, die CDU verbreitet mittels ihres Stadtboten ihre Standpunkte, verteilt
diesen in der Stadt und jammert wenn es Reaktionen darauf gibt, welche nicht
ihren Vorstellungen entsprechen. Wie schon geschrieben, den Gegenstand meiner
Betrachtung wollte ich nicht schuldig bleiben. Die Veröffentlichung ihrer Texte
hingegen hat die CDU selbst zu verantworten und somit auch die Reaktionen. Und
wie ist es eigentlich um die Meinungs- und Pressfreiheit in der CDU bestellt?
Das eine Frist gesetzt
wird, entspricht für solcher Art der Auseinandersetzung durchaus den Geflogenheiten und so ist weiter zu lesen:
„Frist hierfür
Freitag, den 20.09.2013, 12.00 Uhr.“
Aber nicht nur dass sich darüber hinaus für
den Leser auf Grund der Abbildung ein komplexes Bild ergibt, werden im
Schreiben des Rechtsanwaltes nun von mir kommentierte Auszüge, aus dem
Zusammenhang gerissen und wiedergegeben.
Zu lesen ist:
„Darüber hinaus
greifen Sie Auszüge auf, kommentieren diese in einer Form, die dazu geeignet
ist, unsere Mandantin verächtlich zu machen.
Sie führen aus
„Dass er dabei
in der Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Kulturzentrums in der Reichenstraße
auf diverse Lügen zurückgreift..."“
Nun habe ich durchaus Lügen und Halbwahrheiten benannt,
der Herr Rechtsanwalt hingegen konstatiert, aus dem Zusammenhang herausgerissen,
bleibt aber den Beweiß für die Falschheit der Aussage schuldig.
Aber weiter im Text:
„Und weiter,
„Wie der Blinde
von der Farbe, schreibt dieser CDU-Politiker ..."“ und auch
hier wird die Fortführung verschluckt, denn fortführend schrieb ich: … über
das Kulturzentrum, nur dass er dabei die Augen schließt und tatsächliche
Zusammenhänge ignoriert.
Da nun alle guten oder weniger guten Dinge drei sind heißt
es weiter:
„Und,