Eine Halbwahrheit ist noch lange keine
Wahrheit, sie hat nicht einmal das Zeug eine zu werden!
Erklären soll ich mich und verpflichten!
Und so hatte der Rechtsanwalt der CDU in
Quedlinburg eine solche Erklärung beigefügt, welche ich unterschrieben, mit Frist
zurücksenden sollte. Die Frist selbst war mit einem Tag sehr knapp bemessen,
was darauf schließen lässt, dass es eigentlich nicht gewollt ist dieser
nachzukommen. Zudem liest sich die ganze Angelegenheit so, als wenn der „große
Vater“ ein Machtwort spricht und der „kleine Bube“ in Form des für „unmündig
erklärten“ Bürgers dieses einsehen soll und die Einsicht mittels Unterschrift
bestätigen. Nun hatte ich den Vorgang
veröffentlicht, darauf anderweitig verwiesen und einer Reaktion war zu entnehmen, dass ich
wohl ins „Schwarze“ getroffen hätte.
Aber einmal zur Unterlassungserklärung selbst:
„U n t
e r l a s s u n g s e r k l ä r u n g
I.
Hiermit verpflichte
ich, Herr ............. , -----------, 06484 Quedlinburg, mich gegenüber dem CDU
Stadtverband Quedlinburg, vertreten durch den Vorsitzenden Frank Ruch, Breite
Straße 37, 06484 Quedlinburg, noch Dritten gegenüber zu behaupten,
1. „dass er dabei
in der Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Kulturzentrums in der
Reichenstaße auf diverse Lügen zurückgreift",“
was schon allein aus
dem Grund nicht geht, weil die Tatsachen verdreht sind. Meine Auseinandersetzung
galt einem Text im Stadtboten der CDU, welcher sich sehr einseitig mit
Jugendarbeit in Quedlinburg auseinandersetzt. Überschrieben ist dieser Text
mit, „Bedenkliche Entwicklung der Jugendarbeit in Quedlinburg“, wird aber diesen
allgemeinen Anspruch nicht gerecht, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit
der Kündigung des Pächters* der Kneipe* im Kulturzentrum Reichenstraße und dass ohne
die Komplexität der Arbeit im Kulturzentrum zu berücksichtigen. Dieser Text,
des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Stadtrat Quedlinburg Hardy Seidel*, war Gegenstand
meiner Betrachtung und so sind zitierte Aussagen auch auf diesen Text zu
beziehen. Aber um gegen mich vorgehen zu können, sieht sich der Rechtsanwalt
genötigt, die Ebene zu wechseln, um so seine Forderung wenigstens im Ansatz
plausibel erscheinen zu lassen. Wie schon geschrieben, inhaltlich wird sich mit
meinem Beitrag nicht auseinandergesetzt. Warum wohl?
„2. „wie der Blinde von der Farbe,
schreibt dieser CDU-Politiker",“
ja, der Bilde von
der Farbe, den zweiten Teil dieses Satzes verschluckt der Herr Anwalt ganz
gern, macht es doch Sinn sich mangels plausibler Argumente auf Reitzwörter zu
stürzen und diese zum Gegenstand des Klagens zu machen. Des Interesses wegen
wird der eigentliche Inhalt geopfert und die Form zum Inhalt erhoben. So
impliziert verkürzt der Blinde von der Farbe, das aus Unwissenheit heraus
geschrieben wird und so der Vollständigkeit halber das Zitat im
Gesamtzusammenhang: „Wie der Blinde von der Farbe, schreibt dieser CDU
Politiker über das Kulturzentrum, nur dass er dabei die Augen schließt und
tatsächliche Zusammenhänge ignoriert.“ Der Unterschied dürfte eigentlich
auffällig genug sein. Aber wie schon geschrieben, galt diese Aussage nicht der
CDU Quedlinburg, sondern dem Schreiber des Textes.
Und „3. „im
Gegensatz zum Orakeln von CDU-Politikern zur Durchsetzung diverser asozialer
Kürzungsprogramme im sozialen und kulturellen Bereichen".“
Auch in diesem Fall sieht sich der Anwalt genötigt, nur
auf einen Teil meiner Aussage zurück zu greifen. Komplett laute diese: „Im
Gegensatz zum Orakeln von CDU Politikern zur Durchsetzung diverser asozialer
Kürzungsprogramme in sozialen und kulturellen Bereichen, sind die Folgen der
Politik dieser Partei nicht nur sichtbar, sonder für viele Menschen, welche z.
B. gezwungen werden ihre Arbeitskraft unter Wert zu verkaufen, auch spürbar.“
Und sicher hätte ich Formulierungen anders wählen können,
so ist zum Beispiel im dritten Punkt, anstelle des Begriffes „Orakeln“ auch
„Spekulieren“ möglich. Auch der „Blinde von der Farbe“ wäre im
Gesamtzusammenhang durch die Formulierung „wieder besseren Wissens“ zu ersetzen
gewesen. Nur warum?
„II.
Ferner werde ich es
unterlassen, zukünftig Auszüge dem Quedlinburger Stadtboten oder Auszüge
hiervon ohne Genehmigung des CDU Stadtverbandes Quedlinburg zu veröffentlichen.“
Dieser Punkt hat durchaus eine gewisse Brisanz, kommt er
doch einem Verbot, sich mit den Aussagen, mit der Politik der CDU auseinanderzusetzen,
gleich. Die Quintessenz daraus, wenn sich schon mit der Politik der CDU in
Quedlinburg auseinandergesetzt wird, dann nur so, wie es der CDU genehm ist,
dazu ist der CDU Stadtverband dann wahrscheinlich als Zensor anzurufen!
„III.
Ich verpflichte
mich ferner, dem CDU Stadtverband Quedlinburg die Kosten der Inanspruchnahme
des Rechtsanwaltes Wolters aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € sowie einer
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 W RVG zzgl. Post- und Telekommunikationsentgelt
gem. Nr. 7002 W RVG und der gesetzlichen Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 W RVG
zu erstatten.““
Nun ja, …
„Für den Fall, dass
sich der Unterzeichnende nicht an die zuvor niedergelegte Verpflichtung hält,
verpflichtet er sich gegenüber dem CDU Stadtverband Quedlinburg für jeden
einzelnen Fall unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhanges
auf einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 3.000,00 € zu zahlen. Die Höhe der
Vertragsstrafe kann durch eine gerichtliche Entscheidung überprüft werden.“
Aber nicht nur damit der Fall nicht eintritt und die CDU
irgendwann gezwungen wird, ihre daraus resultierende Verantwortung wahrnehmen
zu müssen, werde ich dieses
Pamphlet nicht zeichnen.
Solche vorgelegten Unterlassungsverpflichtungen sind letztlich nur der
versuchte Zwang zur Selbstverpflichtung. Es wird Druck ausgeübt, mit
Konsequenzen gedroht, in der Regel geldlicher Art, um so perverserweise dem Menschen
zu suggerieren sich in Freiheit selbst zu Verpflichten. Mit Unterschrift dieses
Papiers würde ich mich selbst meiner Stimme berauben, müsste meinen Denkapparat
der CDU überlassen, wobei diese nicht einmal etwas Vernünftiges damit anfangen
könnte. So als politischer Zombie, bliebe mir dann nur noch, mich in geistlose
Zustände hineinzuversetzen, wie sie dieses System in einem immer stärkeren Maß
produziert.
Nein, selber Denken tut gut!
Ergänzung
07.10.2014
Eigentlich hätte der Beitrag auch überschrieben werden können: Die Unfähigkeit einer Partei Auseinandersetzungen selbst zu führen, ruft Winkeladvokaten auf den Plan.
AntwortenLöschenDanke für den Kommentar, auch wenn er anonym ist. Sicher könnte es so gesehen werden, aber entscheidender ist, dass diese Partei, oder besser ihre Schreiberlinge, zumindest im ursächlichem Fall, nicht einmal zu ihrem eigenem Geschreibsel stehen. Übrigens hatte ich mich auf der Seite dieser Partei in Quedlinburg umgetan, besagten Text konnte ich allerdings dort nicht entdecken.
LöschenDa überrascht es dann auch nicht, dass der Herr, welcher in dieser Angelegenheit sich genötigt gesehen hat einen Rechtsanwalt zu bemühen, als Kandidat für das Bürgermeisteramt in Quedlinburg fungiert.