Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Dienstag, 21. Februar 2017

Hatte ich doch einen Kommentar hinterlassen ...

Hatte ich doch einen Kommentar hinterlassen und darauf Reaktion erfahren, allerdings wurde diese unüblicherweise nicht zum Kommentar geschrieben, sondern ein gesonderter Beitrag sollte es werden und ist es geworden. Den neuen Beitrag kopierte ich und fing an zu den einzelnen Punkten etwas zu schreiben. Es waren nicht wenige Bemerkungen welche zu einem Text zusammengefasst werden wollten. Allerdings habe ich diesen Text bis heute nicht veröffentlicht, hatte mich aber während des Schreibens nochmals über die gegenständliche Organisation informiert, einiges gelesen und die von dieser Organisation vorgelegte Verpflichtungserklärung kommentiert und als ersten Teil meiner Antwort wie folgt veröffentlicht.
Der erste Teil einer Antwort
Wem nutzt organisierte Transparenz, insbesondere von der Wirtschaft geförderte und finanzierte, wenn nicht der Wirtschaft? So ist es durchaus ein Streitpunkt wie sich einer solchen Organisation gegenüber zu verhalten ist und ob Vereine/Organisationen angebotene Verpflichtungserklärung zeichnen sollten. Nur was ist eine solche Organisation, wem hat sie zu dienen, wessen Interessen zu vertreten? Diese Organisation ist ein politisches Instrument des Kampfes zum Erhalt der Macht, ein Instrument des Klassenkampfes und ein gutes Beispiel wie dieser ökonomisch, politisch und ideologisch geführt wird. Auf der Seite des DFV ist ein entsprechendes Dokument (oder pdf) hinterlegt, in welchem sich mit einer entsprechenden Organisation auseinandergesetzt wird und begründet warum kein Interesse besteht sich an die Initiativen dieser Organisation zu beteiligen, dabei wird sich mit dem Thema allgemein, national, wie auch international beschäftigt. Im Folgenden die Verpflichtungserklärung mit Präambel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, welche für Vereine/Organisationen hierzulande gedacht ist und von mir mit einigen Anmerkungen versehen wurde:
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wir verpflichten uns zu Transparenz!1
Wer für das Gemeinwohl2 tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.3
Drei Anmerkungen zur Überschrift:
  • 1.) Eine weitere Form kapitalistischen Voyeurismus?
    Um dies zu klären wäre zu fragen wem eine solche Verpflichtung nutzt und es ist Sinnvoll die Akteure hinter dem Anliegen zu betrachten!
  • 2.) Gemeinwohl, was ist darunter zu verstehen, in Zeiten von Hartz IV, wachsender Verelendung und immer länger werdender Schlangen vor den Tafeln?
  • 3.) Zweck, Mittel und Verfügbarkeit der Mittel, Grundelemente geschäftlicher Bestrebungen. Geld regiert die Welt, aber wer regiert das Geld, wer verfügt darüber, … setzt es z. B. als Steuerungselement ein?
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Präambel
Stärke und Vielfalt der Zivilgesellschaft1 sind gute Indikatoren für den Entfaltungsgrad moderner Bürgergesellschaften. Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen2: Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen oder Begünstigten in die Handlungsfähigkeit und Rechtschaffenheit von Organisationen3, die für das Gemeinwohl tätig werden. Diese Vertrauensstellung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel. Und so haben sich in den vergangenen Jahren viele Organisationen freiwillig verpflichtet, mehr Informationen öffentlich zu machen, als es der Gesetzgeber von ihnen verlangt. Ein gemeinsam anerkannter Transparenzstandard ist dabei allerdings nicht entstanden. Wie viel Transparenz von den ca. 550.000 Vereinen, 17.000 Stiftungen und zahllosen weiteren Organisationen4, die für das Gemeinwohl in Deutschland tätig sind, generell erwartet wird, bleibt weiterhin unklar.
Vier Anmerkungen zum ersten Absatz der Präambel:
  • 1.)Zivilgesellschaft, … als Gegenpart einer irgendwie militarisierten Gesellschaft? Oder als Gegenpart staatlicher Verwaltung? Ein Modewort, gern verwendet, assoziiert im Interesse der Menschen zu handeln … wie hier verstanden?
    Eine besondere Form gesellschaftlichen Seins?
  • 2.) Vertrauen ist keine Währung, Vertrauen bedeutet Nichtwissen, Vertrauen steht auch für Glauben und es ist in diesem Zusammenhang alles andere als angebracht, … die „öffentlichen und privaten Geldgeber“ wissen sehr wohl darauf zu achten wem und wofür sie Geld geben!
  • 3.) Auch Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Begünstigte brauchten sicher nicht eine gesonderte Organisation der Transparenz, welche sie über die Organisation informiert, welche sie unterstützen, oder von welcher sie unterstützt werden … Das ist schlichtweg Augenwischerei!
  • 4.) Die Zahl der Vereine, Stiftungen und „zahllose weiteren Organisationen“ ist interessant und zeigt das eigentliche Begehren der Initiatoren.
    Das diese Organisationen viel Geld bewegen versteht sich von selbst, da geht es von der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge bis hin zur Verwaltung von großen Vermögen, wie im Falle von Stiftungen. Ein Großteil der Kinder-, Jugend-, und Sozialarbeit leisten heute Vereine und Organisationen, nicht zu vergessen die Armutsindustrie …
    Es geht um Geld, um sehr viel Geld, … und wo es um Geld geht, geht es auch um Einfluss, auf das was mit den finanziellen Mittel gemacht wird, das dabei auch politische Ausrichtungen eine Rolle spielen, wird kaum zu bezweifeln sein. (Laß deinen Gegner bestimmen, mit welchen Waffen du kämpfst – und du hast verloren.“ Quintessenz aus 1 Samuel 17,)
Das soll sich ändern. Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz1 einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit2 zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.
Zwei Anmerkungen zum zweiten Absatz der Präambel:
  • 1.) Hier geht es nicht um ein Aktionsbündnis inhaltliche Ziele betreffend, sondern der Form halber, die Form wird zum Inhalt erklärt, allerdings nicht ohne einen Zweck zu verfolgen. Was die Vereine/Organisationen offenbaren sollen, sind ihre materiellen Verhältnisse, ihre ökonomischen Grundlagen, ihre Geldquellen, ihre Personalstruktur, die Mittelverwendung …
  • 2.) Interessiert sich die breite Öffentlichkeit überhaupt für diese Daten? Eigentlich nicht, denn auch die sogenannte breite Öffentlichkeit besteht aus vielen Einzelpersonen und diese Interessieren sich in der Regel für sich naheliegendes … und wissen sehr wohl wie sie an gewünschte Informationen zu Vereinen/Organisationen kommen, mit denen sie zu tun haben, oder zu tun haben wollen …
Während Kapitalgesellschaften1 in Deutschland seit Januar 2007 auf einer Internetplattform ihre Bilanz, Namen der Geschäftsführung, Anzahl des hauptamtlichen Personals und anderes mehr offen legen müssen, sind Organisationen der Zivilgesellschaft (ausgenommen gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie gGmbHs oder gAGs) nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu in formieren. Bei gemeinnützigen Organisationen besteht zwar gegenüber den Finanzämtern eine Auskunftspflicht2, ein spezifisches und einheitliches Format existiert dafür jedoch nicht. Überdies unterliegen alle beim Finanzamt eingereichten Informationen (beispielsweise zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus) dem Steuergeheimnis und werden nur veröffentlicht, sofern die Organisationen dies freiwillig tun.
Zwei Anmerkungen zum dritten Absatz der Präambel:
  • 1.) Hier werden Vereine/Organisationen mit Wirtschaftsunternehmen gleichgesetzt, im speziellen mit Kapitalgesellschaften. Das es allerdings einen Grund hat, warum dem so ist wird nicht erwähnt, lässt aber darauf schließen, dass hier ein weiterer Schritt zur Kapitalisierung gesellschaftlichen Lebens gegangen, oder effizienter gestaltet werden soll …
  • 2.) Ja das Steuergeheimnis, nicht umsonst wurde es eingeführt, es hat den Kräften des Kapitals zu dienen, allerdings steht es manchen Erwägungen im Wege, der Staat kontrolliert hier, der Wirtschaft ist so die direkte Kontrolle verwehrt, dieses soll mittels „Gutmenschentum“ der Zivilgesellschaft nun freiwillig erfolgen …
Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet Anmerkung:1. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz Anmerkung:2. Für einige Organisationen ist dies bereits heute gängige Praxis. Für andere ist es ein großer Schritt. Vor allem lokale und regionale Organisationen Anmerkung:3 werden durch die Initiative ermutigt, sich dem Thema Transparenz stärker zu widmen. Der Standard gilt solange, bis weitere Entwicklungen seine Überarbeitung notwendig machen.
Drei Anmerkungen zum vierten Absatz der Präambel:
  • 1.) Hier die eigentliche Kernaussage, die Ziele der Organisation sind der Aufhänger, viel wichtiger ist Herkunft und Verwendung der Mittel und wer darüber entscheidet. Im Geschäft macht es zum Beispiel immer Sinn mit den Entscheidungsträgern zu verhandeln … und um Einfluss zu nehmen ist es so leichter zu erkennen wo und wie entsprechende Hebel der Einflussnahme anzusetzen sind!
  • 2.) Und da das kapitalistische System von der Faulheit der Nutznießer geprägt wird, sollten die Informationen leicht zugänglich sein und zwar so, dass jeder drauf zugreifen kann und eine Kontrolle, wer und wozu auf die Daten zugreift nicht stattfindet. DAS HEISST, GEFORDERT WIRD DIE TRANSPARENZ DER VEREINE/ORGANISATIONEN, DER ZUGRIFF UND DIE NUTZUNG DER INFORMATIONEN IST ALLERDINGS ANONYM!
  • 3.) Hier wird die Hauptzielgruppe der Aktion benannt, lokale und regionale Organisationen, die überregional agierenden Organisationen sind eigentlich allgemein bekannt, …
Die Unterzeichner dieser Initiative rufen alle Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die folgende Selbstverpflichtung verbindlich zu erklären, einzuhalten und zu verbessern Anmerkung:1. Gleichzeitig werden die Bürger aufgerufen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken. Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich Anmerkung:2 sein.
Zwei Anmerkungen zum fünften Absatz der Präambel:
  • 1.) Verbindlich soll erklärt und verpflichtet werden, wozu es (noch) keine gesetzliche Verpflichtung gibt …!
  • 2.) Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, ist die Transparenz gegenüber der betroffenen Gemeinschaft selbstverständlich, ansonsten handelt es sich nicht um ein Engagement für diese Gemeinschaft … sondern um normalen Geschäftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht, siehe z. B. Unternehmungen der Elendsindustrie, … welche allerdings meistens gemeinnützig daherkommen!
Trägerkreis Initiative Transparente Zivilgesellschaft
c/o Transparency International Deutschland e. V.
Alte Schönhauser Str. 44
10119 Berlin
Fax: 030- 54 98 98 22
E-Mail: itz(at)transparency.de
Selbstverpflichtung
Fassung April 2016
Wir, …………………………………………………..
verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen:
1.
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Anmerkung = *
*Sind Daten, welche in der Regel offen zugänglich, vielleicht nicht immer im Internet, allerdings kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass jede Organisation über einen Internetauftritt verfügt …
2.
Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
*Sind ebenfalls Informationen, welche Vereine Interessenten zugänglich machen …
3.
Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
*Ist eigentlich nur in speziellen Fällen notwendig, wenn es zum Beispiel um die Beantragung öffentlicher Fördermittel geht, oder ähnliche … also vordergründig nicht vom allgemeinem Interesse …  allerdings für die steuerlich Absetzbarkeit von Spenden
4.
Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
*Ist in der Regel auch kein Geheimnis und kann mit wenig Aufwand hinterfragt werden …
5.
Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder-oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
*Auch dieses kann bei Interesse hinterfragt werden und so sollte hinterfragt werden, wer ein Interesse haben könnte, diese Informationen über den Wirkungskreis der Vereine/Organisationen hinaus zu haben?
6.
Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern Anmerkung:
*Auch hier ist die Frage nach dem Nutzen zu stellen, welcher zu erkennen ist, wenn abgeleitet wird, für welche wirtschaftlichen Potenziale diese Aussagen stehen.
Das erinnert mich daran, dass es vor Jahren eine Forderung gab, das zum Beispiel Energieversorger in öffentlicher Hand, wie Stadtwerke, ihre Wirtschaftszahlen offen legen sollten, selbes von den großen Stromkonzernen allerdings nicht gefordert wurde. …
7.
Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung Anmerkung:
*Auch hier ist die Frage nach dem Nutzen zu stellen, in der Regel werden Vereinigungen, Organisationen an ihren Taten gemessen, welche sie im Sinne ihrer Satzung vollbringen, in der Regel gemeinnützig, also zum Nutzen der Gemeinschaft, und das im Einzelnen, im Allgemeinen und im Besonderen!
8.
Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz Anmerkung:
*Wie ebenda
9.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
10.
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
*Wie schon geschrieben, hier geht es nicht um Transparenz an sich, sondern entsprechend kapitalistischen Voyeurismus um ökonomische Interessen …
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Name und Funktion des/der Unterzeichners/in
*Grundsätzlich wäre zu bemerkten, dass auf derlei Offenbarungen von Vereinen ohnehin nur zurück gegriffen wird, wen ein Interesse am Verein besteht. Die Gründe können verschieden sein und auch wenn eine solche Verpflichtung anscheint den Zugang zu Vereinen und Organisationen erleichtert, ist zu fragen welches die eigentlichen Beweggründe sind, die dieses Ansinnen hervorbringen!
Aber das Thema hatten wir schon einmal und so sei hier wiederholt auf die entsprechende Seite des DFV verwiesen, auf welcher sehr anschaulich vermittelt wird, welche Zusammenhänge innerhalb dieser Organisation existieren.
Die beste Überwachung, ist die Selbstüberwachung! Wenn Menschen dazu gebracht werden, sich selbst zu überwachen, sich selbst zu kontrollieren und die Ergebnisse offen vor sich hertragen!
Th. Loch

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen