In
der Charta der Vereinten Nationen ist in Artikel 2 Ziffer 4 als
Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten das Gewaltverbot formuliert:
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen
jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen
der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von
Gewalt.“
Dieses
strikte und umfassende Gewaltverbot in der UN - Charta war der
völkerrechtliche Ausdruck der Lehren und Schlussfolgerungen, welche
die Völker 1945 aus ihrem Kampf gegen den Faschismus gezogen hatten.
Insbesondere der Umstand, dass die Sowjetunion, welche die Hauptlast
dieses Kampfes getragen hatte, ein Staat war, in dem nicht
Waffenhändler und Kriegsgewinnler, sondern die Partei der
Arbeiterklasse das Sagen hatte, begünstigte die Schaffung des
modernen Völkerrechts.
Die
Untergrabung der internationalen Rechtsordnung wird zum Programm,
wenn sich Deutschland und andere imperialistische Großmächte
systematisch und massiv in schwächeren Staaten einmischen. Wenn sie,
nicht davor zurückschrecken, sich direkt oder indirekt an
völkermörderischen Wirtschaftssanktionen, an der Unterstützung und
Fernsteuerung von Oppositionsgruppen, „bunten Revolutionen“ und
terroristischen Bandenkriegen sowie an Angriffskriegen und
Besatzungsregimes zu beteiligen.
Nach
dem Ende der Sowjetunion erleben wir seit den 1990er Jahren einen
zunehmenden Rechtsnihilismus auf dem Gebiet des Völkerrechts. Kriege
werden nicht mehr erklärt und nicht bei ihrem Namen genannt, sie
heißen „robuste“ oder „Auslandseinsätze“, sie dienen
angeblich nicht wirtschaftlichen und nicht geostrategischen
Interessen, sondern den „Menschenrechten“, dem „Kampf gegen den
Terror“, der „Friedenserzwingung“ oder erfüllen eine angemaßte
„Schutzverantwortung“. Die jüngsten Kriege und
Sanktionsmaßnahmen haben ein neues Faustrecht an die Stelle von
Völkerrecht treten lassen.
Der
lynchmobartige Schrei nach Eingreifen in anderen Ländern, der
jeweils öffentlich inszeniert wird, beeinflusst das
Massenbewusstsein. Die flankierende Gehirnwäsche beschränkt sich
nicht nur auf Begriffsverdrehung, Kriegszwecklügen und die
Dämonisierung unbotmäßiger Regierungen. Die NATO wird als
‚Friedensbewegung‘ etikettiert, Kriegskommandierende wie
US-Präsident Obama oder die sich immer stärker zum Militärpakt
wandelnde EU werden mit dem Friedensnobelpreis geehrt.
Kulturchauvinismus breitet sich aus, der Prozess der Entzivilisierung
der bürgerlichen Gesellschaft schreitet fort.
Weltweit
geht es um präventive Aufstandsbekämpfung. Wer sich nicht
unterwirft, bekommt das drastisch zu spüren – national wie
international. Auf globaler Ebene mündet es in die „Herrenvolk
democracy“, eine „Herrenvolkdemokratie“, in der den einen
gestattet ist, was den Habenichtsen der Welt nie erlaubt ist.
Aber
es kann auf die Dauer nicht verborgen bleiben, dass der
imperialistische Eingriff unter dem Vorwand des Schutzes von Menschen
in Wirklichkeit Zehntausende, ja Hunderttausende das Leben oder die
Gesundheit kostet, sie zu Flüchtlingen macht und ganze Völker durch
die Zerstörung von Infrastruktur, Wirtschaft und kulturellem Erbe
sowie durch das angerichtete politische Chaos um Jahrzehnte in ihrer
Entwicklung zurückwirft.
Der
von den imperialistischen Machthabern betriebene Verfall des
Völkerrechts kann auf die Dauer nur zur weiteren allgemeinen
Delegitimierung der krisengeschüttelten kapitalistischen
Verhältnisse beitragen. Das Völkerrecht bleibt nicht länger eine
exklusive Domäne der herrschenden Kultur. Die Verteidigung des
Völkerrechts wird zur Notwendigkeit im Kampf für die Befreiung der
Werktätigen und aller Völker.
Der
Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Völkerrecht, der durch die
Propaganda des Menschenrechtsimperialismus völlig entstellt und
verzerrt worden ist, muss richtig gestellt werden. Es ist darüber
aufzuklären, dass‚Krieg für Menschenrechte’ nicht nur das
Völkerrecht außer Kraft setzt, sondern mit dem Angriff auf die
nationale Souveränität bedrohter Länder die Basis selbst zerstört
wird, auf der allein es möglich ist, normativ garantierte Grund –
und Freiheitsrechte zu schaffen und praktisch zu verwirklichen.
Schließlich gilt es nachzuweisen, dass die USA und ihre Verbündeten
nicht, wie behauptet wird, durch Sicherheitsratsresolutionen das
Völkerrecht ändern und neues Völkerrecht schaffen können, sondern
dass sie lediglich einen Verfall des Völkerrechts bewirken.
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