Wer in einer Situation, in einer politischen Auseinandersetzung einen
Rechtsanwalt bemüht, propagiert damit eigentlich nur seine Unfähigkeit eine
solche Auseinandersetzung selbst zu führen und/oder bestätigt die Richtigkeit
der kritisierten Aussagen!
Heute erhielt ich ein Schreiben vom
Rechtsanwalt der CDU Quedlinburg im Zusammenhang mit einem Beitrag
in diesem Blog. Der Beitrag wurde bis 20.09.2013 um 15:30Uhr insgesamt 38 x
gelesen. Also nicht all zu oft. Ohnehin wird nicht all zu oft auf diesen Blog
zugegriffen, im Gegensatz zu meinem ursprünglichen Blog, welcher schon mal auf
700 – 1000 Zugriffe am Tag verweisen konnte, hat es dieser bis jetzt gerade
einmal auf 30 – 100 Zugriffe pro Tag gebracht.
Also vom Rechtsanwalt der CDU erhielt ich ein
Schreiben mit Anlagen, in den Anlagen fand sich eine Vollmacht, eine Kostennote
und eine Unterlassungserklärung, Beweise für die Falschheit meiner Aussagen
hingegen nicht.
So heißt es im Schreiben:
„CDU Stadtverband ./. Loch
Sehr geehrter Herr
Loch,
in obiger
Angelegenheit zeigen wir mittels der im Original anliegenden Vollmacht, die
Vertretung des CDU Stadtverbandes Quedlinburg, vertreten durch den Vorstand,
dieser vertreten durch den Vorsitzenden Frank Ruch, Breite Straße 37, 06484
Quedlinburg, an.
Unser Mandant hat
uns beauftragt, seine Ansprüche Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit dem von
Ihnen betriebenen Blog kucaf.blogspot.de „Was so bewegt II!" wahrzunehmen.
Unter dem genannten
Blog „Was so bewegt II!" haben Sie einen Eintrag unter dem 27.08.2013
unter der Überschrift (Wahl-) Kampfblatt der CDU einen Passus verfasst, der
geeignet ist, unserem Mandanten ganz im allgemeinen verächtlich zu machen.“
Dem Mandanten, also
die CDU „ganz im allgemeinen verächtlich zu machen“, wird mir vorgeworfen, dabei
habe ich mich nur mit einen Text auseinandergesetzt und das auf Grund eigener
Erfahrungen und eigenen Wissens. (Wobei das „verächtlich zu machen“ schafft die
CDU mittels ihrer Politik und deren Folgen allein und viel besser, als es außen
stehende könnten, ich habe maximal den Spiegel vorgehalten, was erschreckend
genug sein kann.) Aber weiter im Text:
„Sie haben ferner
Auszüge aus der von unserem Mandanten herausgegebenen Zeitung „Stadtbote der
CDU" abgebildet, wozu Sie keinerlei Genehmigung des Rechteinhabers, sprich
unseres Mandanten hatten.“
Ja ich habe etwas
aus dem „Stadtboten der CDU“ abgebildet, dieses aber nur, um dem Leser aus Verständigungsgründen
den gegenständlichen Text zugänglich zu machen. Außerdem hatte die CDU von mir
auch keine Genehmigung ihren Stadtboten in meinen Briefkasten zu deponieren. In
diesem Zusammenhang sollte sich nicht nur der Herr Rechtsanwalt fragen, warum
Werbung für Parteien verteilt wird und um etwas anderes als eine Werbeschrift für
die Ansichten der CDU handelt es sich bei besagten Stadtboten nicht! Des weiteren
kann ins Bewusstsein gerückt werden, das es auch Reaktionen auf diese
Werbung geben kann. Als etwas anderes ist mein Beitrag nicht gedacht und auch
nicht zu sehen.“
„Wir haben Sie
daher aufzufordern,“ heißt es dann
weiter, „die Abbildung des
Stadtbotens einschließlich der Innenseiten zu entfernen.“
Das ist doch mal
was, die CDU verbreitet mittels ihres Stadtboten ihre Standpunkte, verteilt
diesen in der Stadt und jammert wenn es Reaktionen darauf gibt, welche nicht
ihren Vorstellungen entsprechen. Wie schon geschrieben, den Gegenstand meiner
Betrachtung wollte ich nicht schuldig bleiben. Die Veröffentlichung ihrer Texte
hingegen hat die CDU selbst zu verantworten und somit auch die Reaktionen. Und
wie ist es eigentlich um die Meinungs- und Pressfreiheit in der CDU bestellt?
Das eine Frist gesetzt
wird, entspricht für solcher Art der Auseinandersetzung durchaus den Geflogenheiten und so ist weiter zu lesen:
„Frist hierfür
Freitag, den 20.09.2013, 12.00 Uhr.“
Aber nicht nur dass sich darüber hinaus für
den Leser auf Grund der Abbildung ein komplexes Bild ergibt, werden im
Schreiben des Rechtsanwaltes nun von mir kommentierte Auszüge, aus dem
Zusammenhang gerissen und wiedergegeben.
Zu lesen ist:
„Darüber hinaus
greifen Sie Auszüge auf, kommentieren diese in einer Form, die dazu geeignet
ist, unsere Mandantin verächtlich zu machen.
Sie führen aus
„Dass er dabei
in der Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Kulturzentrums in der Reichenstraße
auf diverse Lügen zurückgreift..."“
Nun habe ich durchaus Lügen und Halbwahrheiten benannt,
der Herr Rechtsanwalt hingegen konstatiert, aus dem Zusammenhang herausgerissen,
bleibt aber den Beweiß für die Falschheit der Aussage schuldig.
Aber weiter im Text:
„Und weiter,
„Wie der Blinde
von der Farbe, schreibt dieser CDU-Politiker ..."“ und auch
hier wird die Fortführung verschluckt, denn fortführend schrieb ich: … über
das Kulturzentrum, nur dass er dabei die Augen schließt und tatsächliche
Zusammenhänge ignoriert.
Da nun alle guten oder weniger guten Dinge drei sind heißt
es weiter:
„Und,
„Im Gegensatz
zum Orakeln von CDU-Politikern zur Durchsetzung diverser asozialer Kürzungsprogramme
im sozialen und kulturellen Bereichen“,“ sind die Folgen der Politik dieser Partei nicht nur sichtbar, sonder
für viele Menschen, welche z. B. gezwungen werden ihre Arbeitskraft unter Wert
zu verkaufen, auch spürbar.
Heißt es in meinem Text weiter. Auch hier wird sich
in keiner Weise gemüht meine Aussage zu widerlegen. Nun ja, ein Rechtsanwalt
ist ja auch nicht dazu da, politische Diskussionen einer Sache wegen zu führen,
es sei denn er ist Politiker, sondern die Interessen seiner Mandanten zu
vertreten und das möglichst erfolgreich. Und so ist weiter zu lesen:
„All die vor
zitierten Äußerungen sind Tatsachenbehauptungen, die sich jedoch im Rahmen der Grenzen
der Urteile des Oberlandesgerichtes Hamm vom 15.05.1995 zum Aktenzeichen 13 U
16/95 und Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.06.2006 zum Aktenzeichen 14 U 9/06
halten müssen, anderenfalls ein Unterlassungsanspruch begründet ist.“
Wie dem auch immer
sein möge, Politik wird eben auch mit Paragraphen gemacht, wobei mir die
Grenzen zitierter Aktenzeichen nicht bekannt sind, aber wie ist im Grundgesetz
Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft] zu lesen: (1) Jeder
Mensch hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Aber mit den
Freiheiten ist es immer so eine Sache, wobei diese letztlich nicht in der
Möglichkeit, sondern in der Tat besteht und so schreibt der Anwalt weiter:
„Hiergegen
verstoßen Sie in eklatanterweise, sodass wir Sie aufzufordern haben, bis zum Freitag, den 20.09.2013,12.00 Uhr die
beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und diese
hierherzurückzureichen.
Ferner haben Sie
die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen, die wir mit beiliegender
Kostennote aufgeben.
Frist für den
Ausgleich hierfür ebenfalls oben genannte Frist.
Nach Ablauf der
oben genannten Frist müssen Sie damit rechnen, dass unser Mandant unverzüglich
gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Mit freundlichen
Grüßen
Rechtsanwalt
Anlagen
Vollmacht
Kostennote
Unterlassungserklärung“
Nun ja, so ist es
bestellt um die Politik der CDU, wenn man nicht mehr weiter weis, gründet man
einen Arbeitskreis, beschäftigt einen Anwalt und überschüttet seinen
ausgemachten politischen Gegner mit finanziellen Forderungen. So ist es eben,
in einem System, wo Menschen verlernen mit dem gesunden Menschenverstand
umzugehen und das Hauptmittel zur Lösung von Problemen Geld ist. Geld ist
Repressionsinstrument, es wird genutzt um Menschen zu disziplinieren, gefügig
zu machen, mit Geld wird gestraft, mit Geld wird belohnt und wer genügend Geld
hat, kann sich einen Rechtsanwalt leisten, Prozesse führen und vieles andere
mehr, wer kein Geld hat, dem bleiben viele Möglichkeiten verschlossen, allein
sollte man sich aus diesem Grund nicht vor Auseinandersetzungen scheuen, denn
wohin sollte dieses führen?
„
Laß deinen Gegner bestimmen, mit
welchen Waffen du kämpfst – und du hast verloren.“
Quintessens aus 1 Samuel 17,
Ich find es gut, was da passierte, denn Ihr Geschreibsel hat nun endlich mal Konsequenzen. Bleibt zu hoffen, dass es bald auch andere ihrer Sorte trifft.
AntwortenLöschenAch ja Anonym, sicher hat mein „Geschreibsel“ Konsequenzen, was meinen Sie warum ich schreibe?
LöschenIch finde es sehr mutig, dass Sie sich nicht haben einschüchtern lassen. Es ist richtig und wichtig, dass man so etwas öffentlich macht. Man kann nur etwas verändern, wenn man das auch öffentlich anspricht.
AntwortenLöschenDanke für den Zuspruch!
LöschenVor einiger Zeit spiegelte ich diese Auseinandersetzung hier im Blog, auf einige Texte, wie auf diesen, wird in letzter Zeit wieder öfter zugegriffen, insgesamt hatte ich vier Texte zum Thema verfasst. Den letzten am 15.11.2013 veröffentlicht.
AntwortenLöschenBezeichnend für den Umgang der CDU mit anderer Meinung, ist die von dieser Partei in Quedlinburg praktizierte Vorgehensweise schon, bezeichnend ist dieser Vorgang aber auch für den Umgang mit eignen Aussagen. Da werden Texte verfasst und wenn sich mit diesen auseinandergesetzt wird, werden diese zwar nicht direkt, aber doch indirekt geleugnet. Sollten den Texte verfassenden Mitglied der CDU, dessen Beitrag ursprünglicher Gegenstand meiner Betrachtung war, seine eigenen Aussagen peinlich geworden sein, so das seine Partei nicht einmal dazu steht, sondern selbst die Reproduktion mittels Kopie zum sich auseinandersetzenden Text verbietet? Aussagen, zu denen klar Position bezogen wird, müssen doch eigentlich nicht verboten werden, schon gar nicht die Eigenen, oder? So sollte hier ein Maulkorb verpasst werden, welchen die CDU in Quedlinburg sich damit allerdings selbst verpasst hat.
Nun ja, demnächst sind Kommunalwahlen, im Wahlkampf selbst werden von der CDU alte Rösser geritten und eine Opposition zum eigenen praktischem politischen Sein aufgebaut.