Freiheit besteht nicht darin, zu tun, was erlaubt ist, sondern zu tun, was notwendig ist!
Quelle: klick.
Bei meiner kurzen Betrachtung lege ich den philosophisch, materialistischen Freiheitsbegriff zugrunde, wie er in einem langen Erkenntnisprozess herausgearbeitet. Freiheit als gesellschaftliche Kategorie, das Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit, welche als Notwendigkeit alle Bereiche der objektiven Realität umfasst.
Einsicht in die Notwendigkeit und das entsprechende Handeln.
Und um zu tun, was notwendig, ist es erforderliche Notwendigkeit zu erkennen, somit eine Frage des Grades der Erkenntnis und der praktischen Beherrschung von Natur und Gesellschaft. Freiheit äußert sich in der Fähigkeit, mit Sachkenntnis zu entscheiden und entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten der objektiven Gesetze praktisch zu handeln.
Freie Entscheidungen und freies Handeln sind von den ökonomischen, politischen und ideologischen Bedingungen abhängig.
Mit letzterem wären wir bei dem Erlaubten und Unerlaubten, bei den Regeln, welche von Menschen gemacht werden, um ihr gesellschaftliches Sein zu gestalten. Diese sind im allgemeinen Interessenbedingt und es ist zu fragen, wessen und welchem Interesse haben sie zu dienen? Das solche Regeln objektive Notwendigkeit nicht unbedingt berücksichtigen, ist gut daran zu sehen, dass sie oft nicht mit den gewünschten Ergebnissen verbunden.
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