
Freiheit: Verhältnis des Menschen zur objektiven
Gesetzmäßigkeit, insbesondere der Grad der Erkenntnis und praktische
Beherrschung von Natur und Gesellschaft. Während die Notwendigkeit alle
Bereiche der objektiven Realität umfasst, ist Freiheit eine spezifische
gesellschaftliche Kategorie. Die Freiheit besteht in der Herrschaft der
gesellschaftlichen Menschen über die Natur, Gesellschaft und sich selbst, die
auf der Einsicht in die Notwendigkeit beruht. Sie äußert sich in der Fähigkeit,
mit Sachkenntnis zu entscheiden und entsprechend den Erfordernissen und
Möglichkeiten der objektiven Gesetze praktisch zu handeln. Freie Entscheidungen
und freies Handeln sind von den ökonomischen, politischen und ideologischen
Bedingungen abhängig. In Gesellschaftsordnungen, in denen Verhältnisse der
Ausbeutung und Unterdrückung, Bildungsprivilegien, Manipulation herrschen und
jede demokratische und fortschrittliche politische Betätigung bekämpft wird,
sind der Freiheit enge Grenzen gesetzt oder ist sie überhaupt unmöglich.
Deshalb können auch erst in der sozialistischen Gesellschaftsordnung alle
früheren fortschrittlichen Freiheitsbestrebungen erfüllt werden. In der
dialektischen Wechselbeziehung zwischen Notwendigkeit und Freiheit ist die
Notwendigkeit stets die Voraussetzung der Freiheit, da sie absolut wirkt.
Solange sie durch die Menschen nicht erkannt ist, setzt sie sich ihnen
gegenüber spontan durch. Indem wir die Notwendigkeit erkennen und zweckvoll
ausnutzen, indem wir das objektiv Notwendige wollen und entsprechend handeln,
hört die Notwendigkeit auf, spontan zu wirken, ist sie in der Freiheit
aufgehoben und verwandelt sich in diesem Sinne in Freiheit, ohne indessen
aufzuhören, Notwendigkeit zu bleiben. „Die Notwendigkeit verschwindet nicht, indem
sie zur Freiheit wird.“ (Lenin, Bd. 38, S. 153) „Nicht in der geträumten
Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der
Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie
planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ F. Engels, MEW Bd. 20, S.
106)
Freiheit als gesellschaftlicher
Zustand (Reich der Freiheit) setzt das Begreifen der Freiheit als einen
gesellschaftlichen Prozess voraus. Die Verwaltung der Gesellschaft aus einem
Reich der Notwendigkeit in ein Reich der Freiheit kann nur dann erfolgen, wenn
die Menschen nicht nur die Gesetze der Natur, sondern auch die der Gesellschaft
erkennen und das gesellschaftliche Leben planmäßig und bewusst regeln.
Das ist erst auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums
an den Produktionsmitteln möglich. In der bisherigen Geschichte bis zur
Errichtung des Sozialismus ging die gesellschaftliche Notwendigkeit aus einem
Konflikt vieler Einzelwillen hervor, sie erschien als „bewusstlose und
willenlos wirkende Macht“. (F. Engels, MEW Bd. 37, S. 464) Im Sozialismus
befindet sich die gesellschaftliche Notwendigkeit in wachsendem Maße in
Übereinstimmung mit den Willen der Werktätigen.
Diese Beziehung hat vor allem die marxistisch-leninistische
Partei herzustellt, unter deren Führung die Arbeiterklasse ihre historische
Mission erfüllt. Indem die Arbeiterklasse ihre politische Macht errichtet, die
kapitalistischen Produktionsverhältnisse beseitigt und durch sozialistische
ersetzt, vernichtet sie die Grundlagen der Unfreiheit im Kapitalismus, die
kapitalistische Ausbeutung. Die gesellschaftliche Notwendigkeit wird so zur
erkannten und bewusst praktischen Macht und kann sich in gesellschaftliche
Freiheit verwandeln. Durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel wird
die Unterdrückung des Menschen durch den Menschen im Produktionsprozess und im
gesellschaftlichen Leben überhaupt beseitigt, es bilden sich Beziehungen der
Zusammenarbeit, der Kollektivität heraus, welche bewirken, dass die Arbeit aus
einer Qual oder einem notwendigen Übel allmählich zum Bedürfnis wird. Auch die
persönliche Freiheit der Menschen ist immer an gesellschaftliche
Voraussetzungen gebunden. Sie bestimmen den konkreten Rahmen und den Inhalt der
Freiheit des Individuums. Somit schließt der Freiheitsbegriff als
gesellschaftliche Kategorie das Problem der individuellen Freiheit in sich ein.
Freiheit ist zugleich eine konkret-historiche Kategorie; eine absolute Freiheit
gibt es nicht. Der marxistische Freiheitsbegriff fasst die verschiedenen
Aspekte der Kategorie Freiheit (z. B. ökonomische, politische, moralische,
künstlerische Freiheit) in der philosophischen Definition zusammen und lehnt
jede inhaltliche Aufspaltung des Freiheitsbegriffs in verschiedene getrennte
Bereiche ab. Die Ideologen der imperialistischen Bourgeoisie versuchen, den
Begriff der Freiheit jedes konkrete geschichtlichen Inhalts zu berauben und ihn
in eine leere Formel zu verwandeln, um ihm reaktionär, imperialistische Inhalte
unterschieben zu können. Die abstrakte Freiheitspropaganda und die Verbreitung
von Freiheitsillusionen gehören zu den wichtigsten Instrumenten des
staatsmonopolistischen Herrschaftsmechanismus (geistige Manipulierung). Im
Sozialismus und Kommunismus entsteht unter Führung der Arbeiterklasse nach der
Beseitigung der Ausbeutung zum erstenmal eine Gesellschaft, in der sich die
persönliche Freiheit des Individuums voll entfalten kann. Doch persönliche
Freiheit besteht nicht in Unabhängigkeit von der Gesellschaft, nicht in
anarchistischer Zügellosigkeit, sondern in der realen Möglichkeit, seine
individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse im Einklang mit den Grundinteressen
der Gesellschaft frei zu entfalten und zu bestätigen. Da im Sozialismus und
Kommunismus die Überwindung aller Reste materieller wie geistiger Unfreiheit erfolgt,
da die Menschen ihre weitere Geschichte bewusst, gemäß den erkannten
Gesetzmäßigkeiten, gestallten, können wir die Gesellschaftsordnung des
Sozialismus gegenüber der bisherigen Geschichte der Menschheit als den Beginn
des Reiches der Freiheit bezeichnen.
In dem Maße, wie mit der Gestaltung die ökonomische
Leistungskraft des Sozialismus zunimmt, die gesellschaftlichen Gesetze immer
besser ausgenutzt werden, die Übereinstimmung der gesellschaftlichen und
individuellen Interessen eine höhere Stufe erreicht, die sozialistische
Demokratie weiter entfaltet wird und die Bewusstheit der Werktätigen zunimmt,
in dem Maße wird die gesellschaftliche und persönliche Freiheit vervollkommnet.
Die entscheidende politische Bedingung dafür ist die Festigung der politischen
Macht der Arbeiterklasse.
Angelehnt an: Kleines politisches Wörterbuch, sechste
Auflage, Dietz Verlag Berlin 1986, Seite 270/72.
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