Freiheit: Verhältnis des Menschen zur objektiven
Gesetzmäßigkeit, insbesondere der Grad der Erkenntnis und praktische
Beherrschung von Natur und Gesellschaft. Während die Notwendigkeit alle
Bereiche der objektiven Realität umfasst, ist Freiheit eine spezifische
gesellschaftliche Kategorie. Die Freiheit besteht in der Herrschaft der
gesellschaftlichen Menschen über die Natur, Gesellschaft und sich selbst, die
auf der Einsicht in die Notwendigkeit beruht. Sie äußert sich in der Fähigkeit,
mit Sachkenntnis zu entscheiden und entsprechend den Erfordernissen und
Möglichkeiten der objektiven Gesetze praktisch zu handeln. Freie Entscheidungen
und freies Handeln sind von den ökonomischen, politischen und ideologischen
Bedingungen abhängig. In Gesellschaftsordnungen, in denen Verhältnisse der
Ausbeutung und Unterdrückung, Bildungsprivilegien, Manipulation herrschen und
jede demokratische und fortschrittliche politische Betätigung bekämpft wird,
sind der Freiheit enge Grenzen gesetzt oder ist sie überhaupt unmöglich.
Deshalb können auch erst in der sozialistischen Gesellschaftsordnung alle
früheren fortschrittlichen Freiheitsbestrebungen erfüllt werden. In der
dialektischen Wechselbeziehung zwischen Notwendigkeit und Freiheit ist die
Notwendigkeit stets die Voraussetzung der Freiheit, da sie absolut wirkt.
Solange sie durch die Menschen nicht erkannt ist, setzt sie sich ihnen
gegenüber spontan durch. Indem wir die Notwendigkeit erkennen und zweckvoll
ausnutzen, indem wir das objektiv Notwendige wollen und entsprechend handeln,
hört die Notwendigkeit auf, spontan zu wirken, ist sie in der Freiheit
aufgehoben und verwandelt sich in diesem Sinne in Freiheit, ohne indessen
aufzuhören, Notwendigkeit zu bleiben. „Die Notwendigkeit verschwindet nicht, indem
sie zur Freiheit wird.“ (Lenin, Bd. 38, S. 153) „Nicht in der geträumten
Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der
Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie
planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ F. Engels, MEW Bd. 20, S.
106)Diese Beziehung hat vor allem die marxistisch-leninistische Partei herzustellt, unter deren Führung die Arbeiterklasse ihre historische Mission erfüllt. Indem die Arbeiterklasse ihre politische Macht errichtet, die kapitalistischen Produktionsverhältnisse beseitigt und durch sozialistische ersetzt, vernichtet sie die Grundlagen der Unfreiheit im Kapitalismus, die kapitalistische Ausbeutung. Die gesellschaftliche Notwendigkeit wird so zur erkannten und bewusst praktischen Macht und kann sich in gesellschaftliche Freiheit verwandeln. Durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel wird die Unterdrückung des Menschen durch den Menschen im Produktionsprozess und im gesellschaftlichen Leben überhaupt beseitigt, es bilden sich Beziehungen der Zusammenarbeit, der Kollektivität heraus, welche bewirken, dass die Arbeit aus einer Qual oder einem notwendigen Übel allmählich zum Bedürfnis wird. Auch die persönliche Freiheit der Menschen ist immer an gesellschaftliche Voraussetzungen gebunden. Sie bestimmen den konkreten Rahmen und den Inhalt der Freiheit des Individuums. Somit schließt der Freiheitsbegriff als gesellschaftliche Kategorie das Problem der individuellen Freiheit in sich ein. Freiheit ist zugleich eine konkret-historiche Kategorie; eine absolute Freiheit gibt es nicht. Der marxistische Freiheitsbegriff fasst die verschiedenen Aspekte der Kategorie Freiheit (z. B. ökonomische, politische, moralische, künstlerische Freiheit) in der philosophischen Definition zusammen und lehnt jede inhaltliche Aufspaltung des Freiheitsbegriffs in verschiedene getrennte Bereiche ab. Die Ideologen der imperialistischen Bourgeoisie versuchen, den Begriff der Freiheit jedes konkrete geschichtlichen Inhalts zu berauben und ihn in eine leere Formel zu verwandeln, um ihm reaktionär, imperialistische Inhalte unterschieben zu können. Die abstrakte Freiheitspropaganda und die Verbreitung von Freiheitsillusionen gehören zu den wichtigsten Instrumenten des staatsmonopolistischen Herrschaftsmechanismus (geistige Manipulierung). Im Sozialismus und Kommunismus entsteht unter Führung der Arbeiterklasse nach der Beseitigung der Ausbeutung zum erstenmal eine Gesellschaft, in der sich die persönliche Freiheit des Individuums voll entfalten kann. Doch persönliche Freiheit besteht nicht in Unabhängigkeit von der Gesellschaft, nicht in anarchistischer Zügellosigkeit, sondern in der realen Möglichkeit, seine individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse im Einklang mit den Grundinteressen der Gesellschaft frei zu entfalten und zu bestätigen. Da im Sozialismus und Kommunismus die Überwindung aller Reste materieller wie geistiger Unfreiheit erfolgt, da die Menschen ihre weitere Geschichte bewusst, gemäß den erkannten Gesetzmäßigkeiten, gestallten, können wir die Gesellschaftsordnung des Sozialismus gegenüber der bisherigen Geschichte der Menschheit als den Beginn des Reiches der Freiheit bezeichnen.
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