Es ist noch nicht lange her, als
„
Prinzipienritter“
zu Felde zogen, zwar nicht Arbeitsplätze vernichteten, aber doch Kündigungen
veranlassten. Warum keine Arbeitsplätze vernichtet wurden, liegt daran, dass im
Falle der Folgen der erklagten Neuausschreibung im Rettungsdienst des
Landkreises Harz, wieder Arbeitskräfte gebraucht werden. Wessen Arbeitskraft
hingegen gekauft wird, bleibt offen und liegt im Ermessen der Unternehmen, in
jedem Fall wird der Preis niedriger sein, als der Preis der „vorsichtshalber“ gekündigten Arbeitskräfte gegenwärtig.
Heute ist der MZ zu entnehmen,
dass die „
Vergabe für Rettungsdienst offen“ ist, da das Ausschreibungsverfahren einstweilig ausgesetzt wurde.
Ursache für die Aussetzung ist, dass
„von
zwei potenziellen Bietern Nachprüfungsanträge gegen einzelne Bestimmungen aus
den Unterlagen gesellt“ wurde. Somit lag kein Angebot vor, was zur
Aussetzung bis zur Klärung führen könnte, die strittigen Punkte wurden
Verhandelt, die Anträge zurückgewiesen und verworfen. Gegen diesen Beschluss
kann eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt
werden. Um welche Punkte es ging ist nicht zu erfahren, spielt für die
Beschäftigten, welche im Zuge des Kreuzzuges um Marktanteile, welche vom ASB gekündigt
wurden, wohl kaum eine Rolle. Wichtiger wäre für diese ein sicherer
Arbeitsplatz mit entsprechender Bezahlung. Verloren haben die gekündigten
Beschäftigten in jedem Fall, selbst wenn diese wieder eingestellt werden, wird
das zu einem geringeren Lohn erfolgen, wie im August schon zu erfahren war. Die
Alternative auch diesen Teil des Rettungsdienstes in Eigenbetrieb des
Landkreises zu übernehmen, wird vom Landkreis wahrscheinlich nicht in Betracht
gezogen, jedenfalls ist darüber nichts zu lesen. An
anderer Stelle hatte ich dazu bemerkt:
„denn
es ist zu lesen: „der Eigenbetrieb
sei von der Ausschreibung nicht betroffen, da es ein kreiseigener Betrieb ist.
In diesem Fall brauchen die Leistungen nicht ausgeschrieben zu werden, wenn
dieser die Aufgaben selbst erfüllen kann.“ Die logische Konsequenz für den Landkreis liegt somit auf der Hand, sie
besteht in der Übernahme der entsprechenden ASB - Strukturen in den
Eigenbetrieb. Damit würde der Landkreis in Zukunft sich eine
Ausschreibungsprozedur sparen, was nicht nur Planungssicherheit für das eigene
Unternehmen bedeutet, sondern auch ein höheres Maß an sozialer Sicherheit für
die Mitarbeiter im Rettungswesen.“
So beleibt anzumerken, bei aller
Streiterei und Auseinandersetzung, die Interessen der Beschäftigten spielen
kein Rolle, oder zumindest nur eine untergeordnete. Und was sagen die gekündigten
Arbeitskräfte eigentlich selbst dazu?
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