„Individuelle Freiheit in Geschichte und Gegenwart“ von Harald Schliwa, Dietz Verlag Berlin 1988.
Seite 25.) „Zur Freiheit des einzelnen gehören Eigenschaften, die ihn befähigen, einen Lebensinhalt zu finden und zu verwirklichen, der auf die Durchsetzung geschichtlicher Erfordernisse der Epoche gerichtet ist.“
Seite 29.) Freiheit besteht demnach nicht im Schwanken zwischen mehreren Entscheidungen oder in einer beliebigen Wahl. Sie besteht in einer ganz bestimmten Entscheidung, in derjenigen, die nach Abwägung der Folgen der vielen möglichen Entscheidungen und bei Berücksichtigung der bisher gemachten Erfahrungen als die richtige angesehen werden muss.“
Seite 29.) Die wissenschaftliche Konsequenz dieser Überlegung zieht … Friedrich Engels mit der Feststellung, dass Freiheit des Willens nichts anderes bedeutet als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis zu entscheiden.“
Seite 35.) „Die Umwandlung des Natürlichen zu menschlichen Zwecken in der Arbeit ist ein aktiver Prozess, der vom Menschen ausgeht und in dem er seine physischen und geistigen Kräfte betätigt und entwickelt. Der aus der Spezifik der menschlichen Existenzsicherung und Bedürfnisentwicklung resultierende Zwang zu praktischer und geistiger Aktivität sowie zum Hervorbringen von Innovationen auf dem Gebiet der Technologie, der Arbeitsmittel, der Erzeugnisse usw. ist allgemein bekannt und bedarf deshalb keiner ausführlichen Erläuterung.“
„Komplizierter ist die Beantwortung der Frage nach den Quellen der Aktivität, wenn wir die gesellschaftlichen Bedingungen (Produktions- und Sozialverhältnisse, politische und gesellschaftliche Institutionen sowie wirksame weltanschauliche und moralische Werte) untersuchen, unter denen das Individuum aufwächst und es in den gesellschaftlichen Arbeitsprozess und in die Lebensweise integriert wird.
Der gesellschaftliche Charakter der Arbeit und der Lebensweise ist nicht weniger eine Quelle der Eigenaktivität des Individuums wie der Stoffwechselprozess mit der Natur. Er weckt das Bedürfnis, an der gesellschaftlichen Sicherung der individuellen Existenz- und Lebensbedingungen teilzunehmen, bei der Festlegung der Ziele der Produktion, der Verwendung des Mehrprodukts, der Gestaltung der Lebensweise und der allgemeinen gesellschaftlichen Angelegenheiten überhaupt mitzubestimmen.
Die Geschichte der Menschheit zeigt aber, dass dieses Bedürfnis nicht unter allen historischen Bedingungen befriedigt werden kann. In Gesellschaftsordnungen, die durch Privateigentum an den Produktionsmitteln und antagonistischen Klassenverhältnissen charakterisiert sind, ist es den Mitgliedern der nichtbesitzenden Klasse versagt, sich an den genannten Prozessen zu beteiligen, diese so zu beeinflussen, dass die Lebensbedingungen für alle gesichert werden. Diesen wird nur gestattet, was den Interessen der herrschenden Klasse dient.“
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