Gedanken zu zwei Beiträgen in der MZ, welche ich als Kommentare in der
Internetausgabe der Zeitung hinterlassen habe. Der erste Beitrag ist mit: „Drei Gemeinden sind nach Gerichtsurteil wieder selbstständig“ überschrieben und
hat die verschiedensten Kommentare erhalten. Die Meinungen gehen zum Teil
erheblich auseinander, wobei jede Fraktion ihre Vertreter gefunden hat. Da es
auch in diesem Zusammenhang angebracht ist, über manchen Begriff nachzudenken,
manchen Vorgang zu veranschaulichen, aber auch die Rolle von Institutionen im
demokratischem Gefüge zu beleuchten, schrieb ich folgende Bemerkung:
So ist es mit amtlichen
Verordnungen, welche mittels Parlament einen demokratischen Anstrich bekommen,
sie können auch schon mal in Frage gestellt werden. Dabei wäre es ein leichtes
gewesen, der Gebietreform zumindest im Nachhinein einen demokratischen Anstrich
zu verpassen, in dem man die Bürger an die Wahlurnen beordert. Kommunal und
Bürgermeisterwahlen, den veränderten Verhältnissen entsprechend, hätten sicher
gute Dienste geleistet, … nur wie wären diese ausgegangen?
Jetzt zu jammern, jetzt zu
jubilieren, gibt es keinen Grund, letztlich müssen die Einwohner der Kommunen
die Suppe auslöffeln, welche übergeordnete Politik ihnen eingebrockt hat.
Allein ist das nichts neues, denn es ist immer so und aus diesem Grund,
entgegen der verschiedensten Behauptungen, von untergeordneter Relevanz!
In mehreren Beiträge wird die Eigenständigkeit
der Kommunen angesprochen, welche aller Illusionen zum trotze, durch dieses
Urteil nicht gestärkt wurde. Zum einen ist das Urteil wegen eines
verwaltungstechnischen Formfehlers ergangen und zum anderen werden Kommunen
mittels permanenter Unterfinanzierung in ganz andere Abhängigkeiten gezwungen.
Nicht zu vergessen, es gibt die verschiedensten Aufsichtsbehörden, welche über
die entsprechenden Instrumentarien verfügen und wissen wie Kommunen zu
disziplinieren sind. Die Quedlinburger Verwaltung glänzt in solchen Fällen oft mit
vorauseilendem Gehorsam und wenn ihr nicht mittels Bürgerwillen, wie zum
Beispiel im Falle der geplanten Privatisierung der Stadtwerke vor Jahren,
entgegengetreten wird, hat sie damit auch Erfolg, kommunale wirtschaftliche
Substanz ohne jede Not, wie gegenwärtig im Falle des Krematorium angestrebt, zu
privatisieren. Das damit der eigene Handlungsspielraum eingeschränkt wird, wird
gern ignoriert und sich „freudig“ in weitere finanzielle Abhängigkeiten
gegenüber Kreis, Land, Bund etc. begeben.
Ach ja und hatte Quedlinburg
nicht sogar die Möglichkeit sich dieser Zwangszuordnung zu entziehen und gab es
nicht im Rat durchaus Stimmen, welche gegen den Zusammenschluss unter den damaligen
Bedingungen waren? Jetzt zu Jammern nutzt wenig, eher bieten sich neue
Möglichkeiten, auch im Zusammengehen, welche nicht ungenutzt verstreichen
sollten! Es bestehen neue Bedingungen aufeinander zuzugehen, sich anzunähern
und auch gemeinsame Wege zugehen. Dabei kann schon erreichtes in der
Zusammenarbeit durchaus hilfreich sein, in jedem Fall sollte es nicht verworfen
werden.
„Pyrrhussieg“
ist ein Kommentar in der MZ zum Urteil zur Gebietsreform, im Zusammenhang mit
der Eingemeindung von Bad Suderode, Gernrode und Rieder zu Quedlinburg, überschrieben
und etwas anderes ist es auch nicht, wenn das Ergebnis betrachtet wird. Zwar
ist es nicht unbedingt die Kostenkeule, welche nicht nur in diesem Zusammenhang
gern geschwungen wird, sondern die Entwicklungen selbst, welche im Laufe der
Zeit stattgefunden haben und dieses Ergebnis in Frage stellen. Einiges wird korrigiert werden müssen, andere
Entwicklungen werden unter Umständen erst einmal auf Eis gelegt. Besonderes
Thema wird das Kurzentrum bleiben und wie die drei Kommunen nun entscheiden
werden, wird in erster Linie von ihren Möglichkeiten abhängen. Die beschlossene
Schließung eventuell aufgehoben, was für die Privatisierung nicht unbedingt der
Fall sein muss.
Eine Aufhebung der Schließung ist Vordergründig im Interesse der vom
Kurzentrum abhängigen Gewerbetreibenden in Bad Suderode, ob dieses aber die
notwendige Planungssicherheit für diese Unternehmen schafft, ist fraglich. Zu begrüßen
wäre in diesem Zusammenhang, wenn die Kündigungen der Mitarbeiter zurück
genommen werden und diese somit auch im Falle einer Privatisierung des
Kurzentrums sich nicht verschlechtern würden.
Zum Kommentar habe ich folgenden Kommentar hinterlassen:
Ein interessanter Gedanke: „die Verletzung einer Formalie ist eben
keine Marginalie, sondern kann ein Gesetz ungültig machen“! Nur was
bedeutet dieses, etwa dass die Verletzung von Formalien, Gesetze zu Fall
bringen können? Da dürfte es doch eigentlich keine Gesetze mehr geben, wenn dem
so ist! Das in diesem Zusammenhang juristischen Gesetzen oft Eigenschaften
natürlicher Gesetze angehaftet werden, sollte allerdings nicht darüber
hinwegtäuschen, das erstere ein Rechtsakt höchster Staatsgewalt sind und im Gegensatz
zu Naturgesetzen vom Menschen für Menschen gemacht.
Das hingegen die Steuerzahler die
Zeche zu begleichen haben, ist nicht neu und alles andere als Ungewöhnlich, wobei
dieser Fall sicher nicht den Trend allgemein üblichen Taschengrabschens
begründet. Dabei hat dieser Vorgang in diesem Zusammenhang durchaus etwas „gutes“,
der „Steuerzahler“ sieht warum ihm in die Tasche gegrabscht wird. Ansonsten
sicher viel Wind um recht wenig, der Weg ist das Ziel, das Ziel ist egal, was
rauskommt, … darüber kann im nachhinein nachgedacht werden. Letztlich sind
solche Aktionen immer Interessen geschuldet, aus bestimmten Interesse heraus
wurde die Gebietsreform den Kommunen aufgedrückt, aus einem bestimmten
Interesse heraus sträuben sich Kommunen dagegen und aus einem bestimmten
Interesse heraus wird es letztlich eine Einigung geben. Das hingegen Kommunen
unterhalb einer bestimmten Einwohnerzahl nicht existieren können, ist allerdings
ein Märchen, aber auch dieses ist Interessen geschuldet. Die Tatsache, dass Kommunen
bis vor kurzem ohne Umstände auch mit weniger als 10.000 Einwohner leben
konnten, widerlegt die Aussage und zeigt, dass auch hier Interessen mittels Politik
durchgesetzt werden. Größere Strukturen haben für die Beherrschbarkeit der
Bevölkerung einen entscheidenden Vorteil, welcher in der Anonymisierung der
Verwaltung fußt und so unpersönlicherem, technokratischem Agieren Vorschub
leistet. Gespart, wie oft vorgegeben, wird hingegen nicht, das ist gut zusehen,
wenn die Folgen der etwas älteren Kreisgebietsreform betrachtet werden.
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