Pflichtabgebe
natürlicher und juristischer Personen an den Staat, die nicht mit einem
Anspruch auf direkte Gegenleistung verbunden sind und endgültig im
Staatshaushalt zentralisiert werden. … In der kapitalistischen
Gesellschaftsordnung sind die Steuern die unabdingbare ökonomische
Existenzgrundlage des Staates. Da infolge des im Kapitalismus
herrschenden Privateigentums an Produktionsmitteln dem kapitalistischen
Staat kein oder nur ein geringer Teil des Nationaleinkommens als direkte
Einkommen zufließt, setzt er sich hauptsächlich und in zunehmendem Maße
dadurch in den Besitz der von ihm benötigten Mittel, dass er Teile des
Nationaleinkommens mit staatlichem Zwang als Steuer vereinnahmt und
dadurch umverteilt. So stellen die Steuern in den entwickelten Ländern
des Kapitals die Haupteinnahmequelle des Staates dar und betragen dort
gegenwärtig mehr als 90% der Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes. Der
kapitalistische Staat benutzt die Steuern zur Durchsetzung seiner
Funktionen nach innen und außen im Interesse des Kapitals, insbesondere
zur Finanzierung des Staatsapparates, der Rüstung, der
staatsmonopolistischen Regulierung usw. In Verbindung mit der Verwendung
der Mittel des Staatshaushaltes im Interesse der Erhaltung,
Stabilisierung und Entwicklung des auf der Ausbeutung der Werktätigen
beruhenden kapitalistischen Gesellschaftssystems zeigt sich, dass auch
und gerade die Steuerpolitik ein wichtiges Feld der
Klassenauseinandersetzung zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie ist.
In Form von direkten und indirekten Steuern, Sozialabgaben usw. eigenen
sich imperialistische Staaten oft annähernd die Hälfte des
Bruttoeinkommen von Arbeitern und Angestellten an. Durch
Steuerprogression und Steigerung der Steuersätze für indirekte Steuern
(Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer) nimmt die Belastung für die
Arbeiterklasse, aber auch für andere nichtmonopolistische Kräfte zu.
Zwar unterliegen auch Konzerne der Besteuerung, aber zum einen sind
Einkommens- und Körperschaftssteuer relativ niedrig, zum anderen ist es
den Monopolen kraft ihrer Machtpositionen möglich, ihre steuerliche
Belastung ganz oder größtenteils über die Preise letztlich auch auf die
werktätige Bevölkerung abzuwälzen.
Auszug: Kleines Politisches Wörterbuch, sechste Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986, Seiten 934/35.
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