Friedensvertrag
zwischen den Mittelmächten und Sowjetrussland, unterzeichnet am 3.
März 1918 in Brest-Litowsk. Die Verhandlungen zur Beratung der
Friedensbedingungen begannen am 22. Dez. 1917. Leiter der deutschen
Delegation war der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Richard
von Kühlmann, der österreichisch-ungarischen der Minister des
Äußeren, Ottokar Graf Czernin, der bulgarische Justizminister
Popov, der türkischen Großwesir Nehmed Talaat Pascha und der
sowjetrussischen in der ersten Sitzungsperiode, die bis zum 28.
Dezember 1917 dauerte, A. A. Joffe, in der zweiten (9. Januar – 10.
Februar 1918) L. D. Trotzki und in der dritten (ab 27. Februar 1918)
G. J. Sokolnikow. Die Verhandlungen wurden unterbrochen, als Trotzki
entgegen der Weisung W. I. Lenins am 10. Februar erklärte, die von
den Mittelmächten vorgelegten Friedensbedingungen nicht
unterzeichnen zu wollen. Die deutsche Heeresleitung antwortete am 18.
Februar mit der Eröffnung einer neuen militärischen Offensive gegen
das demobilisierte Sowjetrussland. Am 24. Februar erklärte die
Sowjetregierung telegraphisch ihr Einverständnis, die erdrückenden
Friedensbedingungen anzunehmen. Am 3. März unterzeichnete der
sowjetische Vertreter Sokolnikow unter Anbgabe zweier
Protesterklärungen die Brest-Litowsker Verträge. Der Vertrag, der
von den deutschen Imperialisten diktiert worden war und den die
Vertreter der Sowjetregierung infolge der äußerst schwierigen
innen- und außenpolitischen Lage Sowjetrusslands unterzeichnen
mussten, um nicht die Existenz der Sowjetmacht zu gefährden,
bestimmte: Abtretungen Litauens, Kurlands und Polens, Batums und
Kars´ von Sowjetrussland; Anerkennung Finnlands und der Ukraine als
selbständige Staaten; Aufrechterhaltung des Okkupationsregimes
deutscher Truppen in den besetzten Gebieten bis zum allgemeinen
Frieden; Anerkennung des Vertrages zwischen den Mittelmächten und
der Ukrainischen Rada durch Sowjetrussland; Abzug sowjetischer
Truppen aus der Ukraine, aus Estland, Livland und Finnland; Aufnahme
der diplomatischen Beziehungen sowie der Handelsbeziehungen
entsprechend dem deutsch-russischen Vertrag von 1904. Durch den
räuberischen Brest-Litowsker Frieden wurde ein Territorium von rund
1. Millionen Quadratkilometern mit einer Bevölkerung von rund 46
Millionen Menschen von Sowjetrussland abgetrennt. Der Sowjetstaat
verlor seine wertvollsten Getreidegebiete, fast alle Ölquellen, 90
Prozent seiner Kohlengruben, 54 Prozent seiner Industrie. In den
Ergänzungsverträgen zum Brest-Litowsker Frieden vom 27. August 1918
wurde Sowjetrussland zusätzlich zur Zahlung von sechs Milliarden
Mark verpflichtet. Nach Ausbruch der Novemberrevolution 1918/19 in
Deutschland annullierte die Sowjetregierung am 13. November 1918 den
räuberischen Vertrag.
Wörterbuch der
Geschichte, Dietz Verlag Berlin, 1984, Seiten 124/25.
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