Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Dienstag, 12. Januar 2010

Brest-Litowsker Frieden:

Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Sowjetrussland, unterzeichnet am 3. März 1918 in Brest-Litowsk. Die Verhandlungen zur Beratung der Friedensbedingungen begannen am 22. Dez. 1917. Leiter der deutschen Delegation war der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Richard von Kühlmann, der österreichisch-ungarischen der Minister des Äußeren, Ottokar Graf Czernin, der bulgarische Justizminister Popov, der türkischen Großwesir Nehmed Talaat Pascha und der sowjetrussischen in der ersten Sitzungsperiode, die bis zum 28. Dezember 1917 dauerte, A. A. Joffe, in der zweiten (9. Januar – 10. Februar 1918) L. D. Trotzki und in der dritten (ab 27. Februar 1918) G. J. Sokolnikow. Die Verhandlungen wurden unterbrochen, als Trotzki entgegen der Weisung W. I. Lenins am 10. Februar erklärte, die von den Mittelmächten vorgelegten Friedensbedingungen nicht unterzeichnen zu wollen. Die deutsche Heeresleitung antwortete am 18. Februar mit der Eröffnung einer neuen militärischen Offensive gegen das demobilisierte Sowjetrussland. Am 24. Februar erklärte die Sowjetregierung telegraphisch ihr Einverständnis, die erdrückenden Friedensbedingungen anzunehmen. Am 3. März unterzeichnete der sowjetische Vertreter Sokolnikow unter Anbgabe zweier Protesterklärungen die Brest-Litowsker Verträge. Der Vertrag, der von den deutschen Imperialisten diktiert worden war und den die Vertreter der Sowjetregierung infolge der äußerst schwierigen innen- und außenpolitischen Lage Sowjetrusslands unterzeichnen mussten, um nicht die Existenz der Sowjetmacht zu gefährden, bestimmte: Abtretungen Litauens, Kurlands und Polens, Batums und Kars´ von Sowjetrussland; Anerkennung Finnlands und der Ukraine als selbständige Staaten; Aufrechterhaltung des Okkupationsregimes deutscher Truppen in den besetzten Gebieten bis zum allgemeinen Frieden; Anerkennung des Vertrages zwischen den Mittelmächten und der Ukrainischen Rada durch Sowjetrussland; Abzug sowjetischer Truppen aus der Ukraine, aus Estland, Livland und Finnland; Aufnahme der diplomatischen Beziehungen sowie der Handelsbeziehungen entsprechend dem deutsch-russischen Vertrag von 1904. Durch den räuberischen Brest-Litowsker Frieden wurde ein Territorium von rund 1. Millionen Quadratkilometern mit einer Bevölkerung von rund 46 Millionen Menschen von Sowjetrussland abgetrennt. Der Sowjetstaat verlor seine wertvollsten Getreidegebiete, fast alle Ölquellen, 90 Prozent seiner Kohlengruben, 54 Prozent seiner Industrie. In den Ergänzungsverträgen zum Brest-Litowsker Frieden vom 27. August 1918 wurde Sowjetrussland zusätzlich zur Zahlung von sechs Milliarden Mark verpflichtet. Nach Ausbruch der Novemberrevolution 1918/19 in Deutschland annullierte die Sowjetregierung am 13. November 1918 den räuberischen Vertrag.
Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag Berlin, 1984, Seiten 124/25.

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