Was ich immer schon geahnt habe und mir nun von
kompetenter Seite aus bestätigt wurde, die CDU ist keine politische Partei,
sondern ein Geschäftsbetrieb!
Heute habe ich wieder Post bekommen, vom Rechtsanwalt
der CDU in Quedlinburg. Meinerseits hätte ich den
Vorgang
ruhen lassen, zu welchem ich, den Schreiben des Rechtsanwaltes entsprechend Stellung
bezog. Ursprünglich ist es „nur“ um die
Auseinandersetzung
mit einem Text im Stadtboten dieser Partei gegangen. Die ursprünglich gemachten
Vorwürfe,
aber auch die
Unterlassungserklärung
welche ich zeichnen sollte, … das jüngste Schreiben des Rechtsanwaltes der CDU
Quedlinburg zeugt davon, scheinen im allgemeinem vom Tisch zu sein. Inhaltlich
wurde sich ohnehin nicht mit meinen Aussagen auseinandergesetzt, sondern nur
aus dem Zusammenhang gerissen zitiert, um diese Zitate im Interesse der
CDU zu instrumentalisieren.
So ist es weiter Bestreben mir Schuld zuzusprechen, dabei
wird wie folgt vorgegangen. Es wird Versöhnlichkeit bekundet, was in der Form
an ein Märchen der Gebrüder Grimm erinnert und die entfernte Kopie einer Seite
des Stadtboten zum besagten
Beitrag
in den Mittelpunkt gestellt. Ein vermeidlicher Sieg für die CDU und um diesen
bestätigt zu bekommen, wird sich herabgelassen mir die Siegprämie aufzuerlegen.
So ist zu lesen
:
„Unsere Mandantin wäre bereit, die Angelegenheit gegen eine pauschale Zahlung
von 100,00 EUR insgesamt zu erledigen.“ (
Wäre sie es, oder ist sie es? Da gibt es durchaus noch einen
kleinen Unterschied! Etwa eine Hintertür?) Begründend heißt es:
„Wir haben uns hier aus Kulanzgründen an der
Rechtsprechung zum UWG orientiert“, und da mir manche Kürzel fremd sind,
gab ich UWG in eine Suchmaschine ein und siehe da, zum Vorschein kam das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. War mir gar nicht bewusst, dass ich im
Wettbewerb mit der CDU stehe. Immerhin bezieht sich dieses Gesetz auf den
Geschäftsbetrieb, ob es so weit geht, dass es im Falle ideologischer
Auseinandersetzung in Anwendung zu bringen ist, bezweifle ich dann doch. Aber verständlich, aus diesem Grund das Versteifen auf die kopierte und nun nicht mehr veröffentlichte Seite des CDU-Blattes, welches unaufgefordert,
als Schleichwerbung für die Politik der CDU, pünktlich vor der Bundestagswahl in
meinem Briefkasten landete.
Ja, ja, die CDU eine kulante Partei, was eigentlich kaum
zu glauben ist, wenn das Geschütz betrachte wird, was ursprünglich in Stellung gebracht
wurde. Aber der Glaube soll ja Berge versetzen, allein braucht es dazu des
Menschen
Tat!
Dabei heißt
Glaube
nicht nur Nichtwissen, sondern bedeutet auch Vertrauen, was ich in diese Partei
allerdings nicht habe.
Ja soweit so gut oder auch nicht, letztlich ist hier ein Bestreben zu
erkennen, eine politische Auseinandersetzung mittels Gewerberecht zu klären.
Anderes scheint für die CDU in Quedlinburg nicht in Frage zu kommen, was zwar
nicht viel zu sagen hat, aber trotzdem viel sagend ist.
Den vermeidlichen
Bonbon von 100,-€ werden ich allerdings nicht lutschen, selbst ein Euro wäre
nicht akzeptabel, da jede Annahme solcher Art einem Schuldbekenntnis gleichkommen
würde. Dieses Angebot ist der Weg durch die Hintertür, um letztlich doch noch
ans Ziel zu kommen. Untermauert wird dieses durch das in diesem Zusammenhang unkonkrete
Wörtchen „wäre“ im Angebot. Da ich nun schon einige Erfahrungen im Leben
gesammelt habe und bestrebt bin mich nicht durch Ängste leiten zu lassen, bin
ich mir durchaus bewusst, dass die CDU rechtliche Maßnahmen ergreifen würde,
wenn sie die Gelegenheit dazu hätte, ihre eigene Vorgehensweise spricht dafür.
Oder um es mit einem Gleichnis zu schreiben, ich bin nicht Schneewittchen, aber
die 100,-€ ein vergifteter Apfel!
Nachgedanke (17.11.2013):
So habe ich obiges Schreiben erhalten, vom Rechtsanwalt der
CDU Quedlinburg, allein stellt sich bei genauerer Betrachtung die Frage: hatte
dieser Rechtsanwalt überhaupt eine Vollmacht den von ihn nun alleinig ausgemachten
Gegenstand zu vertreten?
Mit Vollmachten wird ja gern operiert, aber auch mit Paragraphen
herumexperimentiert, wie es scheint und so ist die mir zugegangene Vollmacht, wegen
„Verleumdung“ ausgestellt! Da der Rechtsanwalt im jüngsten Schreiben aber „unlauteren
Wettbewerb“, wenn auch und wie zu lesen, aus Kulanzgründen, zur Begründung der
Forderung heranzieht, sind durchaus Zweifel angebracht.
du bist doch sonst immer der märchenonkel... also komm mal klar damit, dass dinge auch konsequenzen haben können, die einem nicht gefallen. ich find´s gut, was dir da passiert.
AntwortenLöschenWelche? Das versucht wird, einen mit Dummheit zu erschlagen?
Löschen