Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Samstag, 31. Januar 2009

Recht:

Recht: Gesamtheit sich wechselseitig bedingender und voneinander abhängiger, vom Staat gesetzter oder sanktionierter und geschützter allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Normen), die den letztlich durch die Produktionsverhältnisse bedingten Willen der herrschenden Klasse ausdrücken und staatlich erzwingbar sind. Rechtsnormen widerspiegeln die Interessen der ökonomisch und politisch herrschenden Klasse, die ihre Interessen in der Gesellschaft nur dauerhaft durchsetzen und schützen kann, wenn sie ihrem Willen allgemein Ausdruck in Gestallt staatlich-verbindlicher Normen verleit. Als Teil des politischen Überbaus einer bestimmten staatlichen organisierten Gesellschaft ist das Recht in seinem Kern darauf gerichtet, die bestehenden Produktions- und Lebensverhältnisse zu regulieren, zu gestallten und zu schützen. Es wird daher stets den sich verändernden gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Das Recht ist wesentliches Element der Gesellschaftsordnung, indem es zur Stabilität und Festigkeit der bestehenden Klassenverhältnisse beiträgt. Es unterscheidet sich von anderen gesellschaftlichen Normen, z. B. von denen der Moral, sowohl durch den Gegenstand und die Methode seiner Regelungen als auch durch die Form seiner Gewährleistung und den besonderen Schutz bei seiner Verletzung. In sozialistischen Staaten werden die wichtigsten Rechtsnormen als Gesetze erlassen. Da das Recht immer Klassencharakter trägt, besitzt jede historische Gesellschaftsformation einen entsprechenden Staats- und Rechtstyp. Das sozialistische Recht unterscheidet sich in seinem Wesen, in seiner gesellschaftlichen Grundfunktion, in seinem Inhalt und in der Art seiner Verwirklichung vom kapitalistischen Recht, überhaupt von jeglichem Ausbeuter-Recht. Dieses dient der Aufrechterhaltung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung; es schützt das kapitalistische Privateigentum an den Produktionsmitteln, sichert die Ausbeutung der breiten werktätigen Massen durch die Eigentümer der Produktionsmittel und ist gerichtet auf die Unterdrückung jeglichen Widerstandes der Ausgebeuteten gegen die Ausbeuterordnung. Das sozialistische Recht ist gegenüber allen Typen des Ausbeuterrechts ein qualitativ neuer, höherer Rechtstyp.
Um ihre historische Mission verwirklichen zu können, muss die Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei die politische Macht erobern und ihren Klasseninteressen in Gestallt des sozialistischen Recht allgemeine Geltung verschaffen. Das sozialistische Recht ist Ausdruck der historischen Mission der Arbeiterklasse und Instrument zu ihrer Verwirklichung. Mit Hilfe des sozialistischen Recht sichert und verwirklicht der sozialistische Staat die Interessen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten, leitet und schützt er die sozialistische Umgestaltung der Gesellschaft. …
Aus: Kleines politisches Wörterbuch, sechste Auflage, Dietz Verlag Berlin 1986, Seite 795/96.

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