Recht:
Gesamtheit sich wechselseitig bedingender und voneinander abhängiger,
vom Staat gesetzter oder sanktionierter und geschützter
allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Normen), die den letztlich
durch die Produktionsverhältnisse bedingten Willen der herrschenden
Klasse ausdrücken und staatlich erzwingbar sind. Rechtsnormen
widerspiegeln die Interessen der ökonomisch und politisch herrschenden
Klasse, die ihre Interessen in der Gesellschaft nur dauerhaft
durchsetzen und schützen kann, wenn sie ihrem Willen allgemein Ausdruck
in Gestallt staatlich-verbindlicher Normen verleit. Als Teil des
politischen Überbaus einer bestimmten staatlichen organisierten
Gesellschaft ist das Recht in seinem Kern darauf gerichtet, die
bestehenden Produktions- und Lebensverhältnisse zu regulieren, zu
gestallten und zu schützen. Es wird daher stets den sich verändernden
gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Das
Recht ist wesentliches Element der Gesellschaftsordnung, indem es zur
Stabilität und Festigkeit der bestehenden Klassenverhältnisse beiträgt.
Es unterscheidet sich von anderen gesellschaftlichen Normen, z. B. von
denen der Moral, sowohl durch den Gegenstand und die Methode seiner
Regelungen als auch durch die Form seiner Gewährleistung und den
besonderen Schutz bei seiner Verletzung. In sozialistischen Staaten
werden die wichtigsten Rechtsnormen als Gesetze erlassen. Da das Recht
immer Klassencharakter trägt, besitzt jede historische
Gesellschaftsformation einen entsprechenden Staats- und Rechtstyp. Das
sozialistische Recht unterscheidet sich in seinem Wesen, in seiner
gesellschaftlichen Grundfunktion, in seinem Inhalt und in der Art seiner
Verwirklichung vom kapitalistischen Recht, überhaupt von jeglichem
Ausbeuter-Recht. Dieses dient der Aufrechterhaltung der kapitalistischen
Gesellschaftsordnung; es schützt das kapitalistische Privateigentum an
den Produktionsmitteln, sichert die Ausbeutung der breiten werktätigen
Massen durch die Eigentümer der Produktionsmittel und ist gerichtet auf
die Unterdrückung jeglichen Widerstandes der Ausgebeuteten gegen die
Ausbeuterordnung. Das sozialistische Recht ist gegenüber allen Typen des
Ausbeuterrechts ein qualitativ neuer, höherer Rechtstyp.
Um ihre historische
Mission verwirklichen zu können, muss die Arbeiterklasse unter Führung
ihrer Partei die politische Macht erobern und ihren Klasseninteressen in
Gestallt des sozialistischen Recht allgemeine Geltung verschaffen. Das
sozialistische Recht ist Ausdruck der historischen Mission der
Arbeiterklasse und Instrument zu ihrer Verwirklichung. Mit Hilfe des
sozialistischen Recht sichert und verwirklicht der sozialistische Staat
die Interessen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen
und Schichten, leitet und schützt er die sozialistische Umgestaltung der
Gesellschaft. …
Aus: Kleines politisches Wörterbuch, sechste Auflage, Dietz Verlag Berlin 1986, Seite 795/96.
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