Streiken
ja, wehtun darf es aber nicht! Wenn schon gestreikt wird, dann
gefälligst so, dass es ohne Folgen für die Wirtschaft ist. So die Intention
einiger Juristen, welche das Streikrecht erheblich einschränken möchten
und dieses vor allen mit „Streikfolgen“ für die „Allgemeinheit“
begründet. Dabei nicht zu vergessen, dass in erster Linie die Interessen
der Wirtschaft zu waren sind. Streiken ja, aber folgenlos,
am besten in der Freizeit, mit bemalten Plakaten im Stadtpark z.B., die
Wege nicht verlassend und im Kreis laufend. So wird Arbeitskampf zum
Arbeitskrampf, wobei der Sieger von vornherein vorgegeben ist.
Nur
kann von einem Sieg in diesem Falle nicht die Rede sein, zwar könnten
Lohnforderungen z. B. so kaum durchgesetzt und damit die Gewinne der
Unternehmen stabilisiert und befördert werden, auf der anderen Seite
würden die Löhne aber real weiter sinken, es würde gar den Singflug
beschleunigen, was wiederum mit erheblichen Kaufkraftverlusten verbunden
wäre und viele Wirtschaftszweige noch stärker treffen würde. Am
wenigsten wird zwar die Exportwirtschaft davon betroffen sein, da für
diese die Binnennachfrage von untergeordneter Bedeutung ist, aber alle
Wirtschaftszweige, welche auf Binnennachfrage angewiesen sind, wird ein
solches Streikrecht besonders hart treffen. Dummerweise sehen viele
Unternehmer diesen simplen Zusammenhang nicht und wundern sich darüber,
dass ihre Geschäfte immer schlechter laufen. Die Weitsicht der meisten
Unternehmenslenker entpuppt sich all zu oft als ausgeprägte
Kurzsichtigkeit, die Wand nicht sehend, auf welcher beschleunigt
zugesteuert wird.
Dabei
ist das Streikrecht hierzulande lange schon einseitig geregelt und
findet seinen Ausdruck in den verschiedensten Streikritualen. Letztlich
wird im Streikfall so intensiv vorgewarnt, dass sich ein jedes
Unternehmen, ein jeder Wirtschaftszweig, entsprechend darauf vorbereiten
kann. Wann es Zeit wird für neue Tarifverträge steht im Vorfeld fest
und so können sich Unternehmen auf einen Arbeitskampf einstellen, diesen
in ihrer Planung durchaus berücksichtigen. Soweit so gut für die
Unternehmen, es sei denn, es kommt die eine oder andere leider nur
kleinere Gewerkschaft auf den Gedanken einmal außer der Reihe zu
streiken, oder länger als üblicherweise vorgesehen, weil es Bestreben
ist, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und durchzusetzen und
nicht nach dem üblichen Geplänkel die Forderrungen zurückzufahren,
einzuknicken und mit ein paar Krümel zur Arbeit zurück zukehren.
Ja
da kann schon der Eine oder Andere auf den Gedanken kommen solchen
„Streikgebaren“ einen Riegel vorzuschieben, wäre ja noch schöner, wenn
den Unternehmern und ihren Verbänden die Zügel entgleiten und sie
Verlauf und Ergebnis eines Streiks nicht mehr bestimmen können! Dabei
wird hierzulande ohnehin wenig gestreikt und bestimmte Formen des
Streiks sind von Vornherein verboten, wie ein Generalstreik zum
Beispiel.
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