Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Dienstag, 20. März 2012

Streiken ja, aber bitte ohne Folgen!

Streiken ja, wehtun darf es aber nicht! Wenn schon gestreikt wird, dann gefälligst so, dass es ohne Folgen für die Wirtschaft ist. So die Intention einiger Juristen, welche das Streikrecht erheblich einschränken möchten und dieses vor allen mit „Streikfolgen“ für die „Allgemeinheit“ begründet. Dabei nicht zu vergessen, dass in erster Linie die Interessen der Wirtschaft zu waren sind. Streiken ja, aber folgenlos, am besten in der Freizeit, mit bemalten Plakaten im Stadtpark z.B., die Wege nicht verlassend und im Kreis laufend. So wird Arbeitskampf zum Arbeitskrampf, wobei der Sieger von vornherein vorgegeben ist.
Nur kann von einem Sieg in diesem Falle nicht die Rede sein, zwar könnten Lohnforderungen z. B. so kaum durchgesetzt und damit die Gewinne der Unternehmen stabilisiert und befördert werden, auf der anderen Seite würden die Löhne aber real weiter sinken, es würde gar den Singflug beschleunigen, was wiederum mit erheblichen Kaufkraftverlusten verbunden wäre und viele Wirtschaftszweige noch stärker treffen würde. Am wenigsten wird zwar die Exportwirtschaft davon betroffen sein, da für diese die Binnennachfrage von untergeordneter Bedeutung ist, aber alle Wirtschaftszweige, welche auf Binnennachfrage angewiesen sind, wird ein solches Streikrecht besonders hart treffen. Dummerweise sehen viele Unternehmer diesen simplen Zusammenhang nicht und wundern sich darüber, dass ihre Geschäfte immer schlechter laufen. Die Weitsicht der meisten Unternehmenslenker entpuppt sich all zu oft als ausgeprägte Kurzsichtigkeit, die Wand nicht sehend, auf welcher beschleunigt zugesteuert wird.
Dabei ist das Streikrecht hierzulande lange schon einseitig geregelt und findet seinen Ausdruck in den verschiedensten Streikritualen. Letztlich wird im Streikfall so intensiv vorgewarnt, dass sich ein jedes Unternehmen, ein jeder Wirtschaftszweig, entsprechend darauf vorbereiten kann. Wann es Zeit wird für neue Tarifverträge steht im Vorfeld fest und so können sich Unternehmen auf einen Arbeitskampf einstellen, diesen in ihrer Planung durchaus berücksichtigen. Soweit so gut für die Unternehmen, es sei denn, es kommt die eine oder andere leider nur kleinere Gewerkschaft auf den Gedanken einmal außer der Reihe zu streiken, oder länger als üblicherweise vorgesehen, weil es Bestreben ist, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und durchzusetzen und nicht nach dem üblichen Geplänkel die Forderrungen zurückzufahren, einzuknicken und mit ein paar Krümel zur Arbeit zurück zukehren.
Ja da kann schon der Eine oder Andere auf den Gedanken kommen solchen „Streikgebaren“ einen Riegel vorzuschieben, wäre ja noch schöner, wenn den Unternehmern und ihren Verbänden die Zügel entgleiten und sie Verlauf und Ergebnis eines Streiks nicht mehr bestimmen können! Dabei wird hierzulande ohnehin wenig gestreikt und bestimmte Formen des Streiks sind von Vornherein verboten, wie ein Generalstreik zum Beispiel.

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