Nochmals zu Volksentscheiden!
Im Zusammenhang mit dem Ausgang des Volksentscheides über den Bau von Minaretten in der Schweiz findest sich in der Wochenendausgabe der Jungen Welt ein interessanter Kommentar, welcher das eigentliche Dilemma gut zeichnet. Nun kenne ich die Verfassung der Schweiz nicht, aber wenn dort Glaubensfreiheit festgeschrieben ist, so ist es durchaus wert darüber nachzudenken, ob solch ein Endscheit überhaupt den Verfassungsgrundsätzen entspricht. Das nun versucht wird, den Ausgang dieser Entscheidung dahingehend zu Instrumentalisieren, Volksentscheide generell in Frage zu stellen, ist nur all zu verständlich, gelingt es doch mittels Volksentscheiden oft den Mächtigen in die politische Suppe zu spuken. Dieses war nicht nur im Zusammenhang mit der EU-Verfassung zu beobachten. Viel häufiger geht es bei Volksentscheiden um weniger populäre Entscheidungen, oft regional begrenzt, wie zum Beispiel zur Verhinderung von Privatisierungen öffentlichen Eigentums der Daseinsvorsorge und vieles andere mehr. Auch sollte nicht vergessen werden, dass solche Entscheidungen allgemein gesellschaftliche Befindlichkeiten widerspiegeln. Sie taugen durchaus dazu vom Zustand in einer Gesellschaft Zeugnis abzulegen.
Hier hatte ich zwei Beiträge verlinkt, welche sich mit diesem Thema beschäftigen und interessante Gedanken enthalten, dass dort zum Teil Volksentscheide, auf Grund der Möglichkeiten von Manipulation, in Frage gestellt werden, ist ein fataler Fehler. Zwar sind die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Bürger sehr unterschiedlich und die manipulierende Macht der gleichgeschalteten Medien nicht unerheblich, aber eben nicht die einzigen Möglichkeit. Letztendlich kommt es aber weniger auf die verschiedensten Möglichkeiten der Einflussnahme und deren Nutzung an, sondern auf das Bewusstsein der Menschen selbst und ihre Fähigkeit ihre Interessen selbst zu erkennen und wahrzunehmen. Aufklärung tut Not und dieses im klassischen Sinne!
Es gibt viele Volksentscheide, auf den verschiedensten Ebenen und die Ergebnisse entsprechen immer dem jeweiligen Bewusstseinsstand und sind somit bezeichnet für den Zustand einer Gesellschaft. In der Schweiz wurde eine Entscheidung getroffen, welche letztendlich den Zustand in der Schweiz widerspiegelt, allgemeines Gejammer hilft da nicht weiter und was kann es schon bewirken? Nichts, außer das es taugt, dahingehend Instrumentalisieren zu werden, Volksentscheide als eine demokratische Errungenschaft, mit dem Ziel ihrer Abschaffung, in Frage zu stellen. Aber wem Nutzt dieses?
Zu guter Letzt ist die Wirkung von Volksentscheiden oft beschränkt, da in den bestehenden Machtstrukturen genügend Schlupflöcher bestehen. Dieses ist nicht nur am Beispiel der EU-Verfassung, welche als Lissabon-Vertrag, nach Ablehnung durch Volksentscheid in Ländern wo das Volk entscheiden durfte, wieder auf die Tagesordnung kam. Über den neueren Vertrag durfte in Irland abgestimmt werden, als das Volk sich dagegen entschied, wurde das Ergebnis nicht anerkannt, sondern die Abstimmung wiederholt, bis sie das gewünschte Ergebnis zeigte. Und oft haben Volksentscheide nur aufschiebende Wirkung, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt. Es kann nicht darum gehen, Volksentscheide zu negieren, dieses tun die Herrschenden schon zur genüge, sondern sie als Mittel politischer Willensbildung und Bekundung weiter auszubauen und ihre Bedeutung zu heben.
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