Offener
Brief: Sagen Sie „NEIN“ zur Kriegsbeteiligung gegen Syrien!
Sehr
geehrte Dame,
sehr
geehrter Herr,
am
12. Dezember 2012 sollen Sie über den Antrag der Bundesregierung
zwecks „Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO (NATINADS)
auf Ersuchen der Türkei auf Grundlage des Rechts auf kollektive
Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom XX. Dezember 2012
hierzu“ befinden. Obwohl Syrien nicht die Absicht hat, die Türkei
anzugreifen, sich vielmehr bewaffneter Banden erwehren muss, die aus
der Türkei eindringen, und für deren Bekämpfung Raketen
ungeeignet sind, gibt der deutsche Außenminister die fadenscheinige
Begründung, das Patriot-Raketen- Abwehrsysteme diene dem „Schutz
der Türkei vor möglichen Raketenangriffen aus Syrien."
Offenkundig geriert sich das NATO-Mitglied Türkei als Schutzmacht
der sogenannten „Freien Syrischen Armee“, der sie die
Einschleusung samt Waffen über die türkische Grenze nach Syrien
ermöglicht, und sie dabei logistisch und geheimdienstlich
unterstützt. Die Berufung auf das Recht auf kollektive
Selbstverteidigung ist unter diesen Umständen rechtsmissbräuchlich
und ein Vorwand, die eigene Kriegsbeteiligung zu tarnen. Die
Bereitstellung der gewünschten Waffensysteme bedeutet, dass
Deutschland im unerklärten Krieg gegen Syrien von der bisherigen
Beteiligung am ferngesteuerten Bandenkrieg zum eigenen aktiven
militärischen Eingreifen als Kriegspartei übergeht. Die
Waffenbrüderschaft mit der Türkei und den von diesem NATO-Mitglied
unterstützten Terrorbanden kann nicht losgelöst von einer weiteren
gesehen werden, zu der der Bundestag allerdings nicht gefragt wird:
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Waffenlieferung von
mehreren Hundert Radpanzern vom Typ „Boxer“ und Kampfpanzern vom
Typ „Leopard 2“ an Saudi-Arabien unterstützt unmittelbar den
zweiten Paten der unter der Flagge der „Freien Syrischen Armee“
kämpfenden Terrorbanden. Mit diesen Handlungen läuft Deutschland
Gefahr, weiter in einen Krieg verwickelt zu werden, der schon jetzt
als ein Stellvertreterkrieg von Mächten der Region und darüber
hinaus charakterisiert werden kann und die Gefahr von noch weit
größeren bewaffneten Konflikten heraufbeschwört..
Wir
verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Petition Nr. 37867 vom
15. November 2012. Da sie nicht veröffentlicht wird, sondern
lediglich den „zuständigen Ministerien zur Prüfung
weitergeleitet“ wurde, möchten wir Sie über den Inhalt und den
aus völkerrechtlicher Sicht dringen-den Handlungsbedarf in Kenntnis
setzen.
Wortlaut
der Petition
Wir
erheben Beschwerde dagegen, dass der Bundesminister des Äußeren
und andere Bundesbehörden sich unter Bruch des Völkerrechts und
des Deutschen Grundgesetzes in die inneren Angelegenheiten der
Arabischen Republik Syrien einmischen, insbesondere durch die
Unterstützung interner wie externer Feinde der rechtmäßigen
syrischen Regierung, einschließlich bewaffneter Gruppen.
Begründung
Zum
Sachverhalt weisen wir darauf hin,
-
dass
ein Spionageschiff der Bundesmarine vor der syrischen Küste mit
Hilfe akustischer und optischer Sensoren Informationen sammelt, die
an die bewaffneten Gruppen weitergegeben werden;
-
dass
Saudi-Arabien und Katar, die bewaffnete Gruppen nach Syrien
entsenden, als regionale Militärmächte durch Lieferung deutscher
Panzer gestärkt werden;
-
dass
der Türkei, von der aus die bewaffneten Gruppen ungehindert nach
Syrien einfallen, offiziell Anerkennung und Solidarität zugesichert
wird;
-
dass
die nach eigener Auskunft überwiegend aus dem Budget des
Kanzleramts finanzierte Stiftung Wissenschaft und Politik Vertreter
syrischer Oppositionsgruppen nach Berlin eingeladen hat, um über
„die Zeit nach Assad“ zu beraten;
-
dass
die Bundesregierung andere Regierungen zu wirtschaftlichen
Sanktionen gegen Syrien drängt, um das syrische Volk in seiner
Widerstandskraft gegen die Aggression zu schwächen und zur Revolte
gegen die Regierung zu bewegen;
-
dass
sich die deutsche Diplomatie offen weigert, gemeinsam mit den
Sicherheitsratsmitgliedern Russland und China und anderen Ländern
auf eine Lösung des inneren Konflikts durch beiderseitigen (!)
Gewaltverzicht und politische Verständigung hinzuwirken.
Diese
Handlungen von Bundesbehörden
-
stellen
in ihrer Gesamtheit eine völkerrechtliche Aggression dar. Denn nach
der Aggressionsdefinition der Resolution der UN-Generalversammlung
vom 14. Dezember 1974 ist nicht nur „das Entsenden bewaffneter
Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder
in seinem Namen“ als eine völkerrechtliche Aggression zu bewerten
sondern auch eine „wesentliche Beteiligung“, wie sie sich aus
dem gekennzeichneten Sachverhalt ergibt;
-
sie
verstoßen daher gegen das Aggressionsverbot (Art. 2 Abs. 4
UN-Charta) und gegen die Pflicht zu friedlicher Konfliktlösung
(Art. 2 Abs. 3 UN-Charta). Sie zeugen von offener Missachtung des
Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten (Art. 2 Abs. 1
UN-Charta) und des Verbots der Einmischung in die inneren
Angelegenheiten eines anderen Staates (Art. 2 Abs. 7 UN-Charta);
-
sie
unterminieren somit völkerrechtliche Grundnormen, die nach Art. 25
GG zu den „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ gehören und
„Bestandteil des Bundesrechtes“ sind. Das heißt: „Sie gehen
den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für
die Bewohner des Bundesgebietes“;
-
sie
missachten schließlich auch das fundamentale Bedürfnis des
deutschen Volkes, in Frieden und Sicherheit zu leben, das darin zum
Ausdruck kommt, dass Artikel 26, Abs. 1 GG bestimmt: "Handlungen,
die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Wir
bitten Sie, die vorgetragenen Fakten vorbehaltlos zu prüfen und mit
eigenen Initiativen für die Wahrung des Internationalen Rechts und
die strikte Neutralität Deutschlands in diesem Konflikt aktiv zu
werden.
Wer
dem Patriot-Einsatz in der Türkei und den Panzerlieferungen nach
Saudi-Arabien zustimmt, unterstützt die Verschärfung des Krieges
gegen Syrien und die Kriegsdrohungen gegen Iran.
Wer
zustimmt, fördert eine Kriegspolitik, die schließlich die Gefahr
eines Weltkriegs heraufbeschwören kann.
Mit
freundlichen Grüßen
Klaus
Hartmann
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