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Auf Facebook wurde ein Kommentar geschrieben und das zu einem Text,
welcher ein Video zum Gegenstand hatte, in dem ein Teil eines Vortrags
aufgezeichnet ist. Im Video ging es um Recht und Gesetz, im verweisenden
Kommentar speziell um Verfassung und Grundgesetz und deren Gültigkeit.
Eine entsprechende Folge des in mehrere Videos aufgezeichneten
Vortrages, welche übrigens auf entsprechenden Plattformen im Internet zu
finden sind, wurde ausgewählt. (Den Pfad habe ich mir leider nicht
gemerkt und die Seite mit Kommentar ist nicht mehr zu finden.) Tenor
ist, dass ja eigentlich noch die Verfassung von 1871 gültig ist, genauso
wie das bürgerliche Gesetzbuch vom Ende des 19 Jahrhunderts. Letzteres
ist wohl richtig, erstes hingegen nicht. Nur was wird mit solchen
Behauptungen bezweckt? Welcher ausgewachsene Geschichtsrevisionismus,
welcher Nationalismus, welche faschistische Ambition steckt dahinter?
Denn um anderes geht es eigentlich nicht. Dabei geht es weniger um
Gesetzeswerke, oder gar um die Verfassung, wie vorgegeben, sondern eher
um den Geltungsbereich der letzteren. 1871, Deutsch – Französischer
Krieg, die Krönung eines Deutschen Kaisers im Spiegelsaal von Versailles
(Symbol des Absolutismus) und damit der Abschluss der Überwindung der
deutschen Kleinstaaterei, das zweite Reich manifestierte sich. Dieses
Reich, mittels Kriegen geschaffen, ging mit dem ersten Weltkrieg unter
und musste einige Federn lassen. Die entstehende Weimarer Republik hatte
zwar eine eigene Verfassung, diese scheint dem Schreiber des Kommentars
aber nicht auszureichen, nein sein Revisionismus reicht nicht nur in
die Zeit vor 1937 zurück wie sonst oft üblich, sondern noch in die gute
alte Zeit des Kaiserreiches, als es noch unversehrt bestand hatte. Das
in solchen Zusammenhang die Verfassungsdiskussion weniger des Inhalts
wegen geführt wird liegt auf der Hand, im Vordergrund steht der
Geltungsbereich. Nicht Deutschland in den Grenzen von heute oder von vor
1937, sondern von 1871 ist somit die Losung.
Was
eine Verfassung ist, welche Aufgabe sie hat, ihre Hintergründe und die
Bedingtheit der durchaus unterschiedlichen Inhalte, spielt keine Rolle
oder nur eine Untergeordnete. Das in diesem Zusammenhang der
Lissabonvertrag eine Rolle spielt, als Instrument der Entmündigung nicht
nur des deutschen Volkes, versteht sich von selbst, dabei werden als
treibende Kräfte aber die EU als politische Struktur angeprangert und
nicht die hinter diesen Kräften stehenden Interessen, welche zuvorderst
mittels deutscher Politik durchgesetzt werden. So wie es gegenwärtig
aussieht, ist die EU in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung
deutscher Kapitalinteressen. Somit ist die derzeit praktizierte Politik
von deutscher Seite wesentlich weiter im praktischem Negieren der
Ergebnisse des zweiten Weltkrieges als die revisionistischen
Schattenboxer, welche eine kaiserliche Verfassung wieder haben wollen. …
Ziel derartiger Beschäftigung ist meines Erachtens nur, Menschen von
wirkliche Alternativen zum gegenwärtigen gesellschaftlichem System
abzubringen, eine Alternative in längst vergangenen und heute oft
verklärten gesellschaftliche Verhältnissen zu suchen und gegenwärtige
expansive Ambitionen zu stärken und zu verteidigen. 1871, das war noch
eine Zeit, so das Credo, kriegerische Erfolge wurden durch
wirtschaftliche Erfolge ergänzt, das Reich entwickelte sich bis zum
ersten Weltkrieg zu einer der mächtigsten Industrienationen und prägte
seine imperialen Bedürfnisse immer stärker aus. Der erste Weltkrieg war
zwangsläufig und Endete mit enormer Produktivkraftvernichtung. Mit dem
Versailler Vertrag wurde von den Siegermächten eigentlich schon die
Grundlage für den zweiten Weltkrieg gelegt, die deutsche Wirtschaft
erstarkte wieder, gewann verlorene Positionen zurück und rief ein
drittes Reich ins Leben. Der zweite Weltkrieg generierte enorme Gewinne
für die Monopole, welche die Völker zu zahlen hatten. Im Ergebnis des
zweiten Weltkrieges gab es zwei deutsche Staaten, wovon einer 1989/90
die Bühne wieder verließ. Dieser Staat hatte allerdings, im Gegensatz
zur BRD, eine Verfassung, welche breit diskutiert und sogar mittels
Volksabstimmung beschlossen wurde. Diese Verfassung allerdings ist nicht
Bestandteil den Diskussionen, welche im
Zusammenhang mit der Gültigkeit oder Nichtgültigkeit des Grundgesetzes
geführt werden. Wie auch, war der Geltungsbereich dieser Verfassung,
wenn auch vom Volk beschlossen, noch kleiner als die der anderen
deutschen Verfassungen oder des Grundgesetzes.
Zum
Beitrag hatte ich folgende Gedanken niedergeschrieben, um sie als
Kommentar zu veröffentlichen, nun ist der Beitrag für mich aber nicht
mehr zu erreiche, … was soll es, Facebook ist ohnehin nicht die
geeignete Plattform solche Diskussionen zu führen.
Gedanken:
Schöne
heile Welt, als die Menschen noch in der Monarchie lebten, also zurück
in die Vergangenheit und damit das funktioniert, werden die
gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse negiert, in dem versucht
wird, sie zu ignorieren. Gesetze werden als Ursache gesellschaftlichen
Seins angesehen, die Welt auf den Kopf gestellt, als ob das Leben der
Menschen einem Grundgesetz oder einer Verfassung geschuldet wäre!
Gesetze sind Mittel zum Zweck, Instrumente der Politik, Instrumente um
Interessen durchzusetzen. Sie entspringen und entsprechen den jeweiligen
Verhältnissen, ändern sich diese, werden auch die Gesetze geändert. Wir
leben nicht mehr in der Zeit von Anno knips, sonder in der Gegenwart.
Das praktische Leben der Menschen zeigt ihnen welche Gesetze Gültigkeit
haben, nicht das ideelle! Und auch 1871 wurde die Verfassung nicht
gewählt, sondern beschlossen, wobei am Rande bemerkt sei, dass weite
Teile der Bevölkerung von Wahlen allgemein ausgeschlossen waren.
Progressiv war an 1871 der Abschluss der Überwindung der Kleinstaaterei
und das die Franzosen ihre Monarchie überwanden und die Republik wieder
bekamen, negativ war die Restauration und Festschreibung der Monarchie
in Deutschland, das zweite Reich schuf die Voraussetzungen für das
dritte Reich, welche nicht nur Europa mit Barbarei überzog. Im Ergebnis
des Unterganges dieses Reiches gab es zwei deutsche Staaten, von denen
zumindest einer, nämlich die DDR eine Verfassung hatte, welches mittel
Volksabstimmung beschlossen wurde. Diesen Staat gibt es nicht mehr, der
Zustand, welcher im Ergebnis des zweiten Weltkrieges entstanden war,
wurde zum Teil negiert und sich nun auf 1871 zu berufen, bedeutet nichts
anderes, als mittels vorgeblicher Gesetzesdiskussion weiter Ergebnisse
des zweiten Weltkrieges korrigieren zu wollen. Vom Infragestellen des
Grundgesetzes, zur verfassungsmäßigen Verfasstheit von 1871 ist es nur
ein kleiner Schritt, welcher allerdings wenig Sinn macht, wenn nicht die
Geltungsbereiche beider Verfassungen ins Auge gefasst werden. Somit
geht es weniger um eine Verfassungsdiskussion, als viel mehr um die
Geltungsbereiche der selben.
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Eine Verfassung enthält die grundsätzlichen Regeln gesellschaftlichen
Zusammenlebens und desto komplexer dieses Leben ist, desto komplexer die
Regel.Dabei ist es eine Illusion, anzunehmen, dass eine andere
Verfassung die Gesellschaft ändern würde, ganz im Gegenteil, eine andere
Gesellschaft, würde eine andere, eine ihren Bedürfnissen entsprechende
Verfassung schaffen!
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Verfassung: Gesamtheit der in einem (bzw. mehreren) Dokumenten
niedergeschriebenen und mit höchster staatlicher Autorität versehenen
politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und
staatsorganisatorischen Grundsätze und Formen der gesellschaftlichen
Ordnung von Staaten (auch Organisationen). Die Verfassung enthält in
aller Regel die für den jeweiligen Staat geltenden Grundlagen der
Eigentums- und Wirtschaftsordnung, die Grundsätze für das Zustandekommen
und für die Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt, deren Rechte und
Pflichten und Beziehungen zueinander, die Grundrechte und -pflichten der
Bürger sowie die Grundsätze der Gesetzgebung und Rechtsprechung dieses
Staates.
Die
Verfassung ist juristischer Maßstab der gesamten übrigen Gesetzgebung
des betreffenden Landes. In dieser Form tritt die Verfassung
geschichtlich mit dem Kampf der Bourgeoisie als progressiver,
aufstrebender Klassen um die politische Macht und den Sturz der
Feudalordnung in Erscheinung. Verfassungen sind Ergebnis und Ausdruck
der Klassenkämpfe innerhalb der jeweiligen Gesellschaftsordnung oder der
Ablösung der historisch überlebten durch die historisch progressive
gesellschaftliche Ordnung. …
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