Zitat:

Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein. - Bertold Brecht, „Leben des Galilei“

Zitat:

Bedrohlich ist das Volk für die Herrschenden, wenn es ohne Furcht ist.“ -Tacitus (römischer Historiker)

Zitat:

Die Furcht vor Übervölkerung tritt stets in Perioden auf, in denen der bestehende Sozialzustand im Zerfall begriffen ist. August Bebel

Freitag, 4. Januar 2013

Verfassung hin, Grundgesetz her, ein jedes Gesetzeswerk hat Interessen zu dienen, auch die Auseinandersetzung mit diesen!

- Auf Facebook wurde ein Kommentar geschrieben und das zu einem Text, welcher ein Video zum Gegenstand hatte, in dem ein Teil eines Vortrags aufgezeichnet ist. Im Video ging es um Recht und Gesetz, im verweisenden Kommentar speziell um Verfassung und Grundgesetz und deren Gültigkeit. Eine entsprechende Folge des in mehrere Videos aufgezeichneten Vortrages, welche übrigens auf entsprechenden Plattformen im Internet zu finden sind, wurde ausgewählt. (Den Pfad habe ich mir leider nicht gemerkt und die Seite mit Kommentar ist nicht mehr zu finden.) Tenor ist, dass ja eigentlich noch die Verfassung von 1871 gültig ist, genauso wie das bürgerliche Gesetzbuch vom Ende des 19 Jahrhunderts. Letzteres ist wohl richtig, erstes hingegen nicht. Nur was wird mit solchen Behauptungen bezweckt? Welcher ausgewachsene Geschichtsrevisionismus, welcher Nationalismus, welche faschistische Ambition steckt dahinter? Denn um anderes geht es eigentlich nicht. Dabei geht es weniger um Gesetzeswerke, oder gar um die Verfassung, wie vorgegeben, sondern eher um den Geltungsbereich der letzteren. 1871, Deutsch – Französischer Krieg, die Krönung eines Deutschen Kaisers im Spiegelsaal von Versailles (Symbol des Absolutismus) und damit der Abschluss der Überwindung der deutschen Kleinstaaterei, das zweite Reich manifestierte sich. Dieses Reich, mittels Kriegen geschaffen, ging mit dem ersten Weltkrieg unter und musste einige Federn lassen. Die entstehende Weimarer Republik hatte zwar eine eigene Verfassung, diese scheint dem Schreiber des Kommentars aber nicht auszureichen, nein sein Revisionismus reicht nicht nur in die Zeit vor 1937 zurück wie sonst oft üblich, sondern noch in die gute alte Zeit des Kaiserreiches, als es noch unversehrt bestand hatte. Das in solchen Zusammenhang die Verfassungsdiskussion weniger des Inhalts wegen geführt wird liegt auf der Hand, im Vordergrund steht der Geltungsbereich. Nicht Deutschland in den Grenzen von heute oder von vor 1937, sondern von 1871 ist somit die Losung.

Was eine Verfassung ist, welche Aufgabe sie hat, ihre Hintergründe und die Bedingtheit der durchaus unterschiedlichen Inhalte, spielt keine Rolle oder nur eine Untergeordnete. Das in diesem Zusammenhang der Lissabonvertrag eine Rolle spielt, als Instrument der Entmündigung nicht nur des deutschen Volkes, versteht sich von selbst, dabei werden als treibende Kräfte aber die EU als politische Struktur angeprangert und nicht die hinter diesen Kräften stehenden Interessen, welche zuvorderst mittels deutscher Politik durchgesetzt werden. So wie es gegenwärtig aussieht, ist die EU in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung deutscher Kapitalinteressen. Somit ist die derzeit praktizierte Politik von deutscher Seite wesentlich weiter im praktischem Negieren der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges als die revisionistischen Schattenboxer, welche eine kaiserliche Verfassung wieder haben wollen. … Ziel derartiger Beschäftigung ist meines Erachtens nur, Menschen von wirkliche Alternativen zum gegenwärtigen gesellschaftlichem System abzubringen, eine Alternative in längst vergangenen und heute oft verklärten gesellschaftliche Verhältnissen zu suchen und gegenwärtige expansive Ambitionen zu stärken und zu verteidigen. 1871, das war noch eine Zeit, so das Credo, kriegerische Erfolge wurden durch wirtschaftliche Erfolge ergänzt, das Reich entwickelte sich bis zum ersten Weltkrieg zu einer der mächtigsten Industrienationen und prägte seine imperialen Bedürfnisse immer stärker aus. Der erste Weltkrieg war zwangsläufig und Endete mit enormer Produktivkraftvernichtung. Mit dem Versailler Vertrag wurde von den Siegermächten eigentlich schon die Grundlage für den zweiten Weltkrieg gelegt, die deutsche Wirtschaft erstarkte wieder, gewann verlorene Positionen zurück und rief ein drittes Reich ins Leben. Der zweite Weltkrieg generierte enorme Gewinne für die Monopole, welche die Völker zu zahlen hatten. Im Ergebnis des zweiten Weltkrieges gab es zwei deutsche Staaten, wovon einer 1989/90 die Bühne wieder verließ. Dieser Staat hatte allerdings, im Gegensatz zur BRD, eine Verfassung, welche breit diskutiert und sogar mittels Volksabstimmung beschlossen wurde. Diese Verfassung allerdings ist nicht Bestandteil den Diskussionen, welche im Zusammenhang mit der Gültigkeit oder Nichtgültigkeit des Grundgesetzes geführt werden. Wie auch, war der Geltungsbereich dieser Verfassung, wenn auch vom Volk beschlossen, noch kleiner als die der anderen deutschen Verfassungen oder des Grundgesetzes.

Zum Beitrag hatte ich folgende Gedanken niedergeschrieben, um sie als Kommentar zu veröffentlichen, nun ist der Beitrag für mich aber nicht mehr zu erreiche, … was soll es, Facebook ist ohnehin nicht die geeignete Plattform solche Diskussionen zu führen.

Gedanken:

Schöne heile Welt, als die Menschen noch in der Monarchie lebten, also zurück in die Vergangenheit und damit das funktioniert, werden die gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse negiert, in dem versucht wird, sie zu ignorieren. Gesetze werden als Ursache gesellschaftlichen Seins angesehen, die Welt auf den Kopf gestellt, als ob das Leben der Menschen einem Grundgesetz oder einer Verfassung geschuldet wäre! Gesetze sind Mittel zum Zweck, Instrumente der Politik, Instrumente um Interessen durchzusetzen. Sie entspringen und entsprechen den jeweiligen Verhältnissen, ändern sich diese, werden auch die Gesetze geändert. Wir leben nicht mehr in der Zeit von Anno knips, sonder in der Gegenwart. Das praktische Leben der Menschen zeigt ihnen welche Gesetze Gültigkeit haben, nicht das ideelle! Und auch 1871 wurde die Verfassung nicht gewählt, sondern beschlossen, wobei am Rande bemerkt sei, dass weite Teile der Bevölkerung von Wahlen allgemein ausgeschlossen waren. Progressiv war an 1871 der Abschluss der Überwindung der Kleinstaaterei und das die Franzosen ihre Monarchie überwanden und die Republik wieder bekamen, negativ war die Restauration und Festschreibung der Monarchie in Deutschland, das zweite Reich schuf die Voraussetzungen für das dritte Reich, welche nicht nur Europa mit Barbarei überzog. Im Ergebnis des Unterganges dieses Reiches gab es zwei deutsche Staaten, von denen zumindest einer, nämlich die DDR eine Verfassung hatte, welches mittel Volksabstimmung beschlossen wurde. Diesen Staat gibt es nicht mehr, der Zustand, welcher im Ergebnis des zweiten Weltkrieges entstanden war, wurde zum Teil negiert und sich nun auf 1871 zu berufen, bedeutet nichts anderes, als mittels vorgeblicher Gesetzesdiskussion weiter Ergebnisse des zweiten Weltkrieges korrigieren zu wollen. Vom Infragestellen des Grundgesetzes, zur verfassungsmäßigen Verfasstheit von 1871 ist es nur ein kleiner Schritt, welcher allerdings wenig Sinn macht, wenn nicht die Geltungsbereiche beider Verfassungen ins Auge gefasst werden. Somit geht es weniger um eine Verfassungsdiskussion, als viel mehr um die Geltungsbereiche der selben.



- Eine Verfassung enthält die grundsätzlichen Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens und desto komplexer dieses Leben ist, desto komplexer die Regel.Dabei ist es eine Illusion, anzunehmen, dass eine andere Verfassung die Gesellschaft ändern würde, ganz im Gegenteil, eine andere Gesellschaft, würde eine andere, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Verfassung schaffen!



- Verfassung: Gesamtheit der in einem (bzw. mehreren) Dokumenten niedergeschriebenen und mit höchster staatlicher Autorität versehenen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und staatsorganisatorischen Grundsätze und Formen der gesellschaftlichen Ordnung von Staaten (auch Organisationen). Die Verfassung enthält in aller Regel die für den jeweiligen Staat geltenden Grundlagen der Eigentums- und Wirtschaftsordnung, die Grundsätze für das Zustandekommen und für die Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt, deren Rechte und Pflichten und Beziehungen zueinander, die Grundrechte und -pflichten der Bürger sowie die Grundsätze der Gesetzgebung und Rechtsprechung dieses Staates.

Die Verfassung ist juristischer Maßstab der gesamten übrigen Gesetzgebung des betreffenden Landes. In dieser Form tritt die Verfassung geschichtlich mit dem Kampf der Bourgeoisie als progressiver, aufstrebender Klassen um die politische Macht und den Sturz der Feudalordnung in Erscheinung. Verfassungen sind Ergebnis und Ausdruck der Klassenkämpfe innerhalb der jeweiligen Gesellschaftsordnung oder der Ablösung der historisch überlebten durch die historisch progressive gesellschaftliche Ordnung. …

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen